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Hauptausschuss

Aufgaben und Mitglieder

Der Hauptausschuss stimmt die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander ab (§ 59 Abs. 1 GO NRW).
Der Hauptausschuss bereitet die Sitzungen des Rates in allen Angelegenheiten vor, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen.
Gem. § 6 der Hauptsatzung nimmt der Hauptausschuss auch die Aufgaben des Finanzausschusses im Sinne des § 57 Abs. 2 GO NRW wahr.
Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss auch für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständig (§ 24 GO NRW).

Entscheidungsbefugnisse

  • Ablehnung von Stundungen öffentlich-rechtlicher Abgaben und privatrechtlicher Forderungen, bei Beträgen von mehr als 5.000,-- EUR.
  • Erlass und Niederschlagung von nicht einbringbaren Geldforderungen der Gemeinde bei Beträgen von mehr als 5.000,- EUR.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche mit einem Wert des Zugeständnisses von mehr als 10.000,- EUR.
  • Entscheidungen gem. § 69 Abs. 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes.
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einem Jahreswert von mehr als 15.000,- EUR.
  • Abschluss von Grundstücksverträgen und Erbbaurechtsverträgen mit einem Grundstückswert von mehr als 160.000,-- EUR einschließlich der Änderung solcher Verträge.
  • Abschluss anderer Verträge mit einem Wert von mehr als 35.000,-- EUR, bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag ist insoweit der Jahreswert des Vertrages zu Grunde zu legen. Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Umelwetschutz bleiben unberührt.
  • Genehmigung von Dienstreisen der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse.
  • Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie eine besondere Namensgebung für andere öffentliche Einrichtungen.
  • Personalangelegenheiten nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung.(= Besetzung von Amtsleiterstellen)
  • Entscheidungen über Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW). 

Hauptausschuss: 13 Mitglieder

Vorsitzender: Bürgermeister Ludger Banken

1. Stellvertreter: Ratsmitglied Winfried RIchter

2. Stellvertreter: Ratsmitglied Fred Heinemann

Stimmberechtigte Mitglieder der CDU

Winfried Richter
Droste-Hülshoff-Straße 14
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1092

Bernd Schulze Zurmussen
Hovestraße 17
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/5808

Karl Theodor Gerd-Holling
Holling 9, Alverskirchen
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/668340

Bernhard Rotthege
Mehringen 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/218

Jan Boekhoff
Krummes Land 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8270

Stimmberechtigte Mitglieder der SPD

Fred Heinemann
Holunderweg 23
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1758

Hans-Wolfram Kötting
Erlengrund 24
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8291

Dr. Wilfried Hamann
Eichendorffstraße 6
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991651

Stimmberechtigte Mitglieder der FDP

Peter Friedrich
Krummes Land 5
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/7291

Peter Riggers
Holunderweg 3
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1694

Uwe Zeffner
Ernst-Tertilt-Straße 15
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8755

Stimmberechtigtes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frank Winkler
Worthstraße
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/5937

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