Hauptausschuss
Aufgaben und Mitglieder
Der Hauptausschuss stimmt die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander ab (§ 59 Abs. 1 GO NRW).
Der Hauptausschuss bereitet die Sitzungen des Rates in allen Angelegenheiten vor, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen.
Gem. § 6 der Hauptsatzung nimmt der Hauptausschuss auch die Aufgaben des Finanzausschusses im Sinne des § 57 Abs. 2 GO NRW wahr.
Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss auch für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständig (§ 24 GO NRW).
Entscheidungsbefugnisse
- Ablehnung von Stundungen öffentlich-rechtlicher Abgaben und privatrechtlicher Forderungen, bei Beträgen von mehr als 5.000,-- EUR.
- Erlass und Niederschlagung von nicht einbringbaren Geldforderungen der Gemeinde bei Beträgen von mehr als 5.000,- EUR.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche mit einem Wert des Zugeständnisses von mehr als 10.000,- EUR.
- Entscheidungen gem. § 69 Abs. 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes.
- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einem Jahreswert von mehr als 15.000,- EUR.
- Abschluss von Grundstücksverträgen und Erbbaurechtsverträgen mit einem Grundstückswert von mehr als 160.000,-- EUR einschließlich der Änderung solcher Verträge.
- Abschluss anderer Verträge mit einem Wert von mehr als 35.000,-- EUR, bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag ist insoweit der Jahreswert des Vertrages zu Grunde zu legen. Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Umelwetschutz bleiben unberührt.
- Genehmigung von Dienstreisen der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse.
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie eine besondere Namensgebung für andere öffentliche Einrichtungen.
- Personalangelegenheiten nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung.(= Besetzung von Amtsleiterstellen)
- Entscheidungen über Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW).
Hauptausschuss: 13 Mitglieder
Vorsitzender: Bürgermeister Ludger Banken
1. Stellvertreter: Ratsmitglied Winfried RIchter
2. Stellvertreter: Ratsmitglied Fred Heinemann
Stimmberechtigte Mitglieder der CDU
Winfried Richter
Droste-Hülshoff-Straße 14
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1092
Bernd Schulze Zurmussen
Hovestraße 17
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/5808
Karl Theodor Gerd-Holling
Holling 9, Alverskirchen
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/668340
Bernhard Rotthege
Mehringen 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/218
Jan Boekhoff
Krummes Land 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8270
Stimmberechtigte Mitglieder der SPD
Fred Heinemann
Holunderweg 23
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1758
Hans-Wolfram Kötting
Erlengrund 24
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8291
Dr. Wilfried Hamann
Eichendorffstraße 6
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991651
Stimmberechtigte Mitglieder der FDP
Peter Friedrich
Krummes Land 5
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/7291
Peter Riggers
Holunderweg 3
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1694
Uwe Zeffner
Ernst-Tertilt-Straße 15
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8755
Stimmberechtigtes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frank Winkler
Worthstraße
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/5937
Veranstaltungskalender
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