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Gemeindehaushalt + Jahresabschluss

Der Haushalt der Gemeinde ist die Grundlage für das kommunale Handeln. Jedes Jahr wird eine Haushaltssatzung und ein Haushaltsplan für das Kalenderjahr erstellt.

Seit dem 01.01.2006 hat die Gemeinde Everswinkel ihr Finanzwesen auf das Neue kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Auf Grundlage dieses neuen Haushaltsrechtes wird die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (auch Doppik genannt) geführt.

Die Grundlagen für das NKF stützen sich auf drei Komponenten und verknüpft diese miteinander:

Drei-Komponenten-System NKF

Der Haushalt besteht im wesentlichen aus der Haushaltssatzung, dem Finanzplan und dem Ergebnisplan.

Zum Jahresabschluss wird auf Grundlage der Ergebnisse der Finanzrechnung und der Ergebnisrechnung eine Bilanz erstellt.

Der Haushalt sowie der Jahresabschluss werden vom Bürgermeister aufgestellt und im Gemeinderat eingebracht. Die Unterlagen werden dann in den politischen Gremien beraten und anschließend beschlossen. Haushalt und Jahresabschluss werden öffentlich bekannt gemacht und anschließend zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Während der Haushaltsaufstellung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Über diese Einwendungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Auf die Bekanntmachungen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird im Aushangkasten am Rathaus und unter Bekanntmachungen hingewiesen.

Fragen und Anregungen nimmt die Kämmerin Christiane Bürgin im Rathaus, Zimmer 3 oder telefonisch unter 88-103 gerne entgegen.

Haushaltsreden 2010

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Haushalt 2009