Um einen Bauantrag zu stellen, müssen Sie sich immer an den Kreis Warendorf wenden.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der homepage des Kreises Warendorf (www.kreis-warendorf.de) unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.
Udo Brüggemann
Kreis Warendorf
Bauamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-6333
Fax: 02581/53-6399
E-Mail: Udo.Brueggemann@kreis-warendorf.de
Aber auch wenn die Gemeinde Everswinkel nicht die genehmigende Behörde ist:
Wir beraten Sie gerne zu allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen.
Norbert Reher
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Telefon: 02582/88-302
Telefax: 02582/88-511
E-Mail: bauen@everswinkel.de