Hauptausschuss
Aufgaben und Mitglieder
Der Hauptausschuss stimmt die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander ab (§ 59 Abs. 1 GO NRW).
Der Hauptausschuss bereitet die Sitzungen des Rates in allen Angelegenheiten vor, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen.
Gem. § 6 der Hauptsatzung nimmt der Hauptausschuss auch die Aufgaben des Finanzausschusses im Sinne des § 57 Abs. 2 GO NRW wahr.
Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss auch für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständig (§ 24 GO NRW).
Entscheidungsbefugnisse
- Ablehnung von Stundungen öffentlich-rechtlicher Abgaben und privatrechtlicher Forderungen, bei Beträgen von mehr als 5.000,-- EUR.
- Erlass und Niederschlagung von nicht einbringbaren Geldforderungen der Gemeinde bei Beträgen von mehr als 5.000,- EUR.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche mit einem Wert des Zugeständnisses von mehr als 10.000,- EUR.
- Entscheidungen gem. § 69 Abs. 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes.
- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einem Jahreswert von mehr als 15.000,- EUR.
- Abschluss von Grundstücksverträgen und Erbbaurechtsverträgen mit einem Grundstückswert von mehr als 160.000,-- EUR einschließlich der Änderung solcher Verträge.
- Abschluss anderer Verträge mit einem Wert von mehr als 35.000,-- EUR, bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag ist insoweit der Jahreswert des Vertrages zu Grunde zu legen. Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Umelwetschutz bleiben unberührt.
- Genehmigung von Dienstreisen der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse.
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie eine besondere Namensgebung für andere öffentliche Einrichtungen.
- Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen nach StrWG NRW.
- Entscheidungen über Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW), soweit sie nicht in Zuständigkeit des Bürgermeisters oder eines anderen Ausschusses fallen.
- Stellungnahme der Gemeinde zum Kreishaushalt nach den Vorschriften der Kreisordnung NRW.
Hauptausschuss: 13 Mitglieder
Vorsitzender: Bürgermeister Sebastian Seidel
1. Stellvertreter: Ratsmitglied Bernhard Rotthege
2. Stellvertreter: Ratsmitglied Peter Riggers
Stimmberechtigte Mitglieder der CDU
Dirk Folker
Münsterstraße 29 b
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/902666
Ludger Klaverkamp
Leineweberstraße 10
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/7116
Bernhard Rotthege
Mehringen 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/218
Jörg Edelbrock
Westerstraße 22
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991514
Birgit Splettstößer
Am Breiten Busch 12
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/65490
André Gerbermann
Püning 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/288
Irmgard Brockhausen
Versmar 1
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/9355
Stimmberechtigte Mitglieder der SPD
Dr. Wilfried Hamann
Eichendorffstraße 6
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991651
Marc Schmidt
Bergstraße 17
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/902299
Stimmberechtigte Mitglieder der FDP
Peter Riggers
Holunderweg 3
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1694
Wolfgang Effing
Schlehenweg 16
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/99968
Stimmberechtigtes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reimund Wernery
Auf dem Esch 13
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1638
fraktionslos
beratend gem. § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW
Norbert Bücker
Westerstraße 2
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1585