Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets nord-westlich der Ortslage Alverskirchens soll gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGB ein Bebauungsplan Nr. 58 „Königskamp III“ aufgestellt werden. Der voraussichtliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage.“