Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Entwicklung einer Wohnbaufläche süd-westlich der Ortslage Everswinkel soll gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 BauGB ein Verfahren zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans durch-geführt werden. Der voraussichtliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage.“