Schlussfeststellung
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Versmar, Kreis Warendorf, wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung, die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:
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