Mit Google Translate kann everswinkel.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Gemeinde Everwinkel hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
04.03.2025
Die Projektidee ist gut, die Umsetzung scheitert noch an der Finanzierung.
Das muss in der Region 9Plus im Kreis Warendorf nicht sein. Akteure, die ein Kleinprojekt in einer der beteiligten Kommunen umsetzen möchten, können sich auch in diesem Jahr auf die begehrten GAK-Kleinprojekt-Fördermittel bewerben.
Was kann wie gefördert werden?
Das Förderprogramm GAK-Kleinprojekte unterstützt vorrangig investive, schnell umsetzbare Maßnahmen mit einer Gesamtprojektsumme von maximal 20.000€. Die Förderquote liegt bei 80%, sprich bis zu 16.000€ Fördermittel pro Projekt.
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt in einer der neun beteiligten Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst und den vier Ortsteilen von Warendorf stattfinden und in diesem Kalenderjahr realisiert werden. Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Region dienen und einen öffentlichen Mehrwert über das Eigeninteresse bzw. über die originären Aufgaben der/ des Antragssteller*in hinaus aufweisen, indem es z. B. öffentlich zugänglich/nutzbar ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzelförderungen energetischer Maßnahmen und Energiegewinnungsanlangen (z. B. PV-Anlagen).
Seit 2019 profitieren bereits 106 Projekte in der Region 9Plus von dieser Fördermöglichkeit. Welche Maßnahmen bisher umgesetzt wurden und wie die Förderung genau abläuft, zeigt die Homepage von 9Plus unter https://9pluswaf.de/gak-kleinprojekte-2025.
Wer kann gefördert werden?
Das Förderangebot richtet sich u.A. an Vereine, Institutionen, Privatpersonen und gemeinnützigen Unternehmen und Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung der Region beitragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsunternehmen sowie Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen.
Die Besonderheit in diesem Jahr
Aufgrund der Bundestagswahl im Februar ist derzeit unklar, wann der Bundeshaushalt verabschiedet werden kann. Damit verbunden ist aktuell noch nicht abzusehen, wann und in welcher Höhe Fördermittel für die Kleinprojekte zur Verfügung gestellt werden können. Projekte sollten daher in einem kurzen Zeitraum von drei Monaten einfach und ohne komplexe Vorplanung und Genehmigungsverfahren umsetzbar sein.
Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ansprechpartner für die Förderung
Interessierte melden sich bitte direkt bei den Regionalmanagerinnen Pia Weischer (0151 - 648 681 88) und Sophia Lemm (0157-369 722 94) oder per E-Mail unter kontakt@9pluswaf.de. Sie informieren über die Förderung und begleiten die Projektträger nach der Beschlussfassung bei der Durchführung des Projektes.
Die Frist zur Antragseinreichung ist der 30.04.2025. Alle Antragsunterlagen und ein Infoblatt, sind unter https://9pluswaf.de/downloads/ zu finden. Eine Information zu dem Ablauf und eine Übersicht bereits umgesetzter Kleinprojekte sind abrufbar unter https://9pluswaf.de/gak-kleinprojekte-2025/.
Eine Infoveranstaltung findet per Videokonferenz am Dienstag den 18.03.2025 um 17:30 Uhr statt. Der Link wird auf der Homepage der LEADER-Region und über die Social-Media-Kanäle (9Plus im Kreis Warendorf, 9pluswaf) veröffentlicht.
Text: 9Plus im Kreis Warendorf e.V., Pia Weischer
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Öffnungszeiten Rathaus
Telefon: 02582 88-0
gmndvrswnkld
Kontaktformular