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„kleine“ Denkmalförderung in Everswinkel

13.05.2026

Heimathaus, Gemeinde Everswinkel
Heimathaus, Gemeinde Everswinkel

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat der Gemeinde Everswinkel eine sogenannte „fachbezogene Pauschale“ für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter in Höhe von 7.500 € bewilligt.

Daraus können kleinere Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern dienen, gefördert werden. Anträge können ab sofort bis zum 31.07.2026 gestellt werden, die Maßnahme muss bis zum 10.12.2026 abgeschlossen sein.

Die Förderrichtlinie und der Antragsvordruck sind über die Internetseite der Gemeinde Everswinkel (www.everswinkel.de/denkmalförderung) abrufbar.

Anträge können an denkmal@everswinkel.de gerichtet werden.