Die Gemeinde Everswinkel ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Gemeinde Everswinkel (www.everswinkel.de)
Diese Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleich-stellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 zum Teil vereinbar.
Angaben folgen in Kürze.
Über unser Formular "Mängelmelder" haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu.
Das Formular wird an die E-Mail Adresse gemeinde@everswinkel.de gesendet und von den Mitarbeitern des Hauptamts der Gemeinde Everswinkel bearbeitet.
Angaben folgen in Kürze.
Sprungmarken im Rahmenlayout helfen, bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Accesskey. Dank Accesskeys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
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