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Denkmalförderung in Everswinkel

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat der Gemeinde Everswinkel eine sogenannte „fachbezogene Pauschale“ für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter in Höhe von 7.500 € bewilligt.

Daraus können kleinere Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern dienen, gefördert werden. Anträge können ab sofort bis zum 31.07.2026 gestellt werden, die Maßnahme muss bis zum 10.12.2026 abgeschlossen sein.

Anträge können an denkmal@everswinkel.de gerichtet werden.

Die Vorlage sowie die entsprechenden Richtlinien entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Downloadbereich.

Heimathaus, Gemeinde Everswinkel
Heimathaus, Gemeinde Everswinkel

Kontakt

Gemeinde Everswinkel
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Denkmal@everswinkel.de