Hier finden Sie die aktuellen Entwicklungen und neuesten Allgemeinverfügungen zum Coronavirus. Auch Hilfsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung, Informationsbroschüren der Ministerien sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen haben wir hier tagesaktuell für Sie zusammengefasst. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier im weiteren Verlauf.
Wegen des erneuten bundesweiten Lockdowns wird auch das Rathaus für den Publikumsverkehr ab dem 16.12.2020 geschlossen werden.
Wie bereits im Frühjahr ist die Gemeindeverwaltung dann nur noch telefonisch erreichbar. Viele Angelegenheiten können aber – das haben die Erfahrungen zu Beginn des Jahres gezeigt – über Telefon und E-Mail gut geregelt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihres Anliegens zwingend ins Rathaus kommen müssen, werden die Türen geöffnet. Einzige Einschränkung: Man muss zuvor einen Termin vereinbart haben und dann klingeln. Die Termine werden direkt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgesprochen, die die Bürgerinnen und Bürger auch an der Tür zum Termin abholen. Die Fachämter und die Ansprechpersonen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://serviceportal.everswinkel.de/
Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Bereitschaftsdienste werden natürlich weiterhin aufrechterhalten. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Notfall Hilfe benötigen, der in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung fällt (z.B. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßen/Wege), können sich an die Notdienst-Telefonnummer: 02582 88-699 wenden. Hier werden die Anliegen entgegen genommen und die notwendigen Schritte unverzüglich eingeleitet. Dies gilt auch in allen wichtigen Fällen, die das Standesamt betreffen.
„Unser Ziel muss jetzt sein, das öffentliche Leben so weit wie es geht herunterzufahren, um möglichst wenige Begegnungen zu haben. Das gilt natürlich auch für den Betrieb der Gemeindeverwaltung“, so Bürgermeister Seidel. „Gleichzeitig wollen wir natürlich auch in der vor uns liegenden Zeit für unsere Bürgerinnen und Bürger da sein. Insbesondere dann, wenn es sich um einen Notfall handelt, muss die Gemeindeverwaltung ständig erreichbar sein.“
Kontakte sowie Zeiträume des Aufenthaltes im Rathaus sind - unter Einholen des Einverständnisses - nach § 2 a Absatz 2 der CoronaSchVO zu erheben und für die Dauer
von 4 Wochen aufzubewahren. Danach erfolgt die Vernichtung. Im Falle einer Infizierung
mit dem Coronavirus sind sämtliche Kontaktpersonen der unteren Gesundheitsbehörde zu
nennen. Sie werden dazu bei Ihrer Ansprechperson gebeten, Ihre Daten in eine Liste
einzutragen, wenn Ihr Besuch länger als 15 Minuten gedauert hat.
Aktuelle Infektionszahlen und weitere Informationen finden Sie beim Kreis Warendorf.
Impftermine für den Jahrgang 1941
Wie das Gesundheitsministerium des Landes NRW jetzt den Gemeinden und Städten mitgeteilt hat, sollen ab dem 06.04.2021 alle Bürgerinnen und Bürger des Jahrganges 1941 Impftermine erhalten können. Auch alle 80-Jährigen, die bisher noch kein Einladungsschreiben bekommen haben, werden dazu zu Ostern Post bekommen. Die Terminvereinbarung läuft – wie bisher – als Online-Verfahren auf der Internetseite
www.116117.de
oder telefonisch:
0800 116 117 02
Weitere Informationen zum Impfen sind auf der Sonderseite des Kreises Warendorf zu finden.
Kinderbetreuung:
Die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung finden Sie hier:
Tätigkeitsbereiche für eine erforderliche Notbetreuung ab 07.01.2021
FAQ zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten 08.03.2021
Schulen:
Hier finden Sie die Coronabetreuungsverordnung im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) in der ab ab 08.03.2021 geltenden Fassung:
Weitere Infos finden Sie hier:
Grundschule Everswinkel
Grundschule Alverskirchen
Verbundschule Everswinkel
Kindernotbetreuung:
Zu den Formularen:
Bescheinigung für erwerbstätige Alleinerziehende
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Die Kirchengemeinden in Everswinkel bieten Familien Hilfe an
Die Aktion „Familien in Not“ unterstützt schon seit längerer Zeit Familien in Everswinkel und Alverskirchen, die unverschuldet in Not geraten sind, mit Geld und Sachspenden. Zu den jetzigen Zeiten der Corona-Pandemie ist zu befürchten, dass die Zahl der Familien, die Hilfe benötigen, deutlich ansteigen wird.
Der Sachausschuss Caritas der Pfarrgemeinde St. Magnus/St. Agatha und die Evangelische Kirchengemeinde Everswinkel-Freckenhorst haben sich im Rahmen einer ökumenischen Aktion Gedanken gemacht, wie diesen Personengruppen geholfen werden kann.
Familien, die dringend Hilfe und Unterstützung benötigen, können sich deshalb an das katholische Pfarrbüro (Telefon 02582/273), an das evangelische Gemeindebüro (Telefon 02582/9602) oder an Pfarrer Stefan Döhner (Telefon 02582/1367) wenden.
Damit möglichst vielen Familien geholfen werden kann, bitten beide Kirchengemeinden um Spenden auf das Konto „Familien in Not“ bei der Sparkasse Münsterland Ost,
IBAN: DE 02 4005 0150 0154 2159 58.
Liefer- und Holdienste von Everswinkeler Unternehmen
Viele Everswinkeler Unternehmen bieten in der Zeit der Coronakrise Liefer- und Holdienste an. Die tagesaktuelle Liste der Unternehmen finden Sie hier auf der Gemeindehomepage.
Die Coronakrise stellt viele Unternehmen vor eine große Herausfoderung.
Für nähere Informationen oder zur Beantwortung von Fragen können Sie sich gerne direkt an Pia Eggert (ggrtvrswnkld, 02582/88-703) wenden.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
gmndvrswnkld
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