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Die vom Rat der Gemeinde Everswinkel am 27.02.2024 beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Bezirksregierung Münster wie folgt genehmigt:
„Für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB nach Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion mit Wirkung zum 18.07.2024 eingetreten.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
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