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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Satzung über die Teilnahme und Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS, die acht bis eins- sowie die Dreizehn Plus-Betreuung an der Grundschule am Kehlbach Everswinkel

in der Fassung der 5. Änderung

Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der 

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit
Wirkung vom 31. Dezember 2023, des § 90 Abs. 1 Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und
Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das
zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08. Mai 2024 (BGBl.2024 I Nr. 152) geändert worden ist, § 50
des Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes
Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - in Kraft getreten am 1. August 2020 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW S. 509), in Kraft getreten am 01. August 2022, sowie § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 250), Artikel 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 ff. Achte Buch Sozialgesetzbuch sowie des gemeinsamen Erlasses der Ministerien für Schule und Bildung sowie Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ in der zum 01. August 2026 in Kraft tretenden Fassung

hat der Rat der Gemeinde Everswinkel in seiner Sitzung am 24.02.2026 folgende Satzung beschlossen:

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Gemeinde Everswinkel

Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel