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Aufgrund des § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) i.V.m. § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81,141,216,355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 15 G zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 122) hat der Hauptausschuss der Gemeinde Everswinkel am 04.12.2025 wie folgt beschlossen:
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Öffnungszeiten Rathaus
Telefon: 02582 88-0
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