Seit dem 1. Januar 2005 gilt im Land Nordrhein-Westfalen das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Damit mussten alle Kommunen des Landes bis zum Jahr 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis der kaufmännischen, doppelten Buchführung umstellen.
Mit dieser Umstellung sollte die Verbesserung der Steuerungsfähigkeit in den Kommunen durch konsequente Produktorientierung und Steuerung über Ziele und Kennzahlen erfolgen.
Grundlage hierfür war auch der Wandel vom früheren Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept: Ein weiteres Ziel der Landes durch die Umstellung des Haushaltsrechts der Kommunen war die Schaffung von mehr Transparenz im kommunalen Haushalt für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeinde Everswinkel hatte ihr Finanzwesen bereits zum 01.01.2006 auf NKF umgestellt.
Der Haushalt der Gemeinde ist weiterhin die Grundlage für das kommunale Handeln. Neben der jährlichen Haushaltssatzung und dem dazugehörenden Ergebnis- und Finanzplan gewinnt auch der jährliche Jahresabschluss (mit Bilanz) im Zeitalter der Doppik noch mehr an Bedeutung.Mit der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses (= Konzernabschluss) ab dem 31.12.2010 erfolgt eine weitere Angleichung des kommunalen Haushaltsrechtes an die kaufmännischen Standards.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
gmndvrswnkld
Kontaktformular