Beschluss:
Die im anliegenden
Übersichtsplan kenntlich gemachte Flächen der Erschließungsanlagen „Große Kamp“
(Gemarkung Alverskirchen, Flur 34, Flurstücke 55 und 57 tlw.), die dem
Anliegerverkehr dienen sollen, werden hiermit gem. § 6 StrWG NW als
Gemeindestraße und Fuß-/ Radweg gewidmet.
Der genannte Übersichtsplan (Anlage
15) ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
