Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Vorlage: 037/2010
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 037/2010 verwiesen.
Gemeindeamtsrat Reher erläutert die eingegangenen Anregungen und Bedenken
entsprechend der Vorlage. Aus der Bürgerschaft habe man lediglich 7
Einwendungen erhalten. Im Rahmen der Anregung der Bezirksregierung Münster, im
Verlauf der Fachmarktstandorte an der Freckenhorster Straße (Raiffeisen-Markt
und Zweiradfachgeschäft) statt des vorhandenen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches
einen allgemeinen Siedlungsbereich auszuweisen, weist er darauf hin, dass diese
Empfehlung Vor- und Nachteile habe. Eine intensive Diskussion und Entscheidung
darüber könne erst bei der Fortschreibung des Regionalplanes erfolgen.
Herr Schrader und Herr Paasche
(BBE Handelsberatung Münster) stellen das vorliegende Einzelhandels- und
Zentrenkonzept für die Gemeinde Everswinkel in einem Powerpointvortrag umfassend vor. Herr Schrader zeigt Sinn und
Zweck des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf und erläutert das Vorgehen.
Er macht deutlich, dass es darum gehe, als Grundlage künftiger Bauleitplanung
festzulegen, an welcher Stelle insbesondere großflächiger Einzelhandel zulässig sein solle. Er erläutert eingehend die wesentlichen Bestandteile des Konzeptes, das
mit Blick auf mögliche Standorte eine räumliche Festlegung und mit Blick auf
zulässige Sortimente eine funktionale Festlegung vornehme.
Herr Paasche erläutert die örtliche Sortimentsliste. Bei den Sortimenten
könne nach Fristigkeit, Charakter und Struktur unterschieden werden.
Zentrenrelevante Sortimente seien zum Teil im LEPro festgelegt. Insoweit
handele es sich um nicht diskutierbare Leitsortimente. Ansonsten müsse
entsprechend der örtlichen Gegebenheiten die Zentrenrelevanz festgelegt werden.
Dabei richte sich das Augenmerk nicht nur auf Sortimente, die im zentralen
Versorgungsbereich (ZVB) vorhanden seien, sondern auch auf solche, die im Ort
eine Perspektive haben könnten.
Ratsmitglied Schulze Zurmussen stellt fest, dass nach der vorliegenden
Sortimentsliste ein großflächiger Verkauf von Matratzen und Bettwaren nur im
Zentrum möglich sei. Er möchte mit Blick auf einen vorhandenen Hersteller im
Gewerbegebiet wissen, was das für diesen bedeute. Herr Schrader führt aus, dass Hersteller privilegiert seien. Im
Gewerbegebiet sei ein dem Herstellungsbetrieb untergeordneter Verkauf der
produzierten Waren – unabhängig von der Schwelle zur Großflächigkeit, die
ansonsten zu beachten sei – zulässig.
Ratsmitglied Friedrich hält den Verweis von großflächigem Handel auf mehr als 800 m² auf das Zentrum für rein theoretisch, da ja bekannt sei, dass im Zentrum derartig große Flächen nicht zur Verfügung stünden. Herr Paasche und Herr Schrader erläutern daraufhin an einem allgemeinen Beispiel, dass die Festlegung nicht nur begrenzenden Einfluss auf die Größe habe, sondern eben auch eine Schutzfunktion für vorhandene Betriebe biete. Auf Anfrage des Vorsitzenden Richter erklärt Herr Schrader, dass das Betriebssortiment für Musikinstrumente und Musikalien in der Regel nicht sehr flächenintensiv sei. Hier sei außerhalb des ZVB bereits eine Fläche bis zu 799 m² zulässig, welches für einen derartigen Handel schon eine sehr große Fläche sei. Sollte eine größere Verkaufsfläche gewünscht werden, könne diese nur im Zentrum zugelassen werden.
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Schulze Zurmussen führt Gemeindeamtsrat
Reher aus, dass es zur Sortimentsliste keine dezidierten Rückmeldungen gegeben
habe.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richter fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz wird geöffnet, um anwesenden
Zuhörern Gelegenheit zur Wortmeldung zu geben.
Abstimmung: einstimmig
Herr Schrader verdeutlicht auf Anfrage des Herrn Johannes Schroeter (IGSE – Everswinkel e. V.) den Unterschied zwischen nicht-zentrenrelevanten Metallkurzwaren / Kleineisenwaren, die zum klassischen Baumarktsortiment gehörten, und Haushaltswaren wie Pfannen und Töpfen, die als Leitsortiment per se zentrenrelevant seien. Herr Schroeter erklärt daraufhin, dass es keine Anmerkungen der IGSE zur Sortimentsliste gebe.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht. Der Ausschuss wird daraufhin wieder geschlossen.
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Friedrich antwortet Herr Schrader, dass die Sortimentsliste bei Vorliegen einer städtebaulichen Begründung jederzeit änderbar sei. Die Änderungsüberlegungen müssten aber frei von Willkür und ohne den Anschein einer Gefälligkeitsplanung erfolgen.
Ratsmitglied Schulze Zurmussen und Ratsmitglied Kötting stimmen dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu. Inhaltlich gebe es dazu keine Änderungen. Oberstes Ziel sei die Stärkung und der Schutz des Ortskernes. Bei der Zusammenstellung der Sortimentsliste vertraue man der Einschätzung der Fachplaner und der IGSE. Auch die Einschätzung der Verwaltung, Überlegungen zur Ausweisung eines allgemeinen Siedlungsbereiches an der Freckenhorster Straße auf die Fortschreibung des Regionalplanes zu verschieben, könne man teilen.
Ratsmitglied Friedrich vertritt eine abweichende Position. Hinter der Tatsache, dass es nur 7 Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gegeben habe, vermute er eine Resignation, dass die Politik es seit Jahren nicht geschafft habe, zusätzlichen attraktiven Einzelhandel am Ort anzusiedeln und man sich an Einkaufsfahrten in die Nachbargemeinden bereits gewöhnt habe. Außerdem kritisiert er eine fehlende breite Veröffentlichung des Themas. So hätte man dieses den Bürgern z. B. in einer allgemeinen Information im Ratssaal vorstellen müssen. Auch habe man das Gespräch mit Anliegern möglicher Alternativstandorte nicht gesucht, da man wegen des Zieles, den Ortskern zu schützen, diese kategorisch ablehne. Diese Haltung erwecke den Eindruck, dass man keine Veränderungen wolle. Ideen zur wirklichen Attraktivierung des Ortskernes seien ebenfalls nicht entwickelt worden. Er plädiere deshalb dafür, jetzt den Weg für einen zusätzlichen Lebensmittelstandort frei zu machen und das Einzelhandels- und Zentrenkonzept – mit Ausnahme der Erweiterung des Aldimarktes – abzulehnen.
Ratsmitglied Schulze Zurmussen äußert Verwunderung darüber, dass neben den aktuell vorliegenden zahlreichen Erhebungen ein weiteres Gutachten für die Erweiterungsabsichten des Aldimarktes erforderlich seien. Herr Schrader stellt klar, dass das vorliegende Konzept Grundlage der Bauleitplanung sei. Bei den konkreten Erweiterungsabsichten des Aldimarktes müsse im Baugenehmigungsverfahren gem. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung die Verträglichkeit des Vorhabens jenseits der Schwelle zur Großflächigkeit nachgewiesen werden.
Die Ratsmitglieder Schulze Zurmussen, Kötting und Stelthove widersprechen den Ausführungen des Ratsmitgliedes Friedrich. Man sei in der Vergangenheit – wie auch jetzt – mit diesem Thema immer sehr offensiv umgegangen und habe eine breite Öffentlichkeitsarbeit in Politik, Arbeitskreis und Presse betrieben. Dabei sei immer differenziert und ergebnisoffen diskutiert worden. Ratsmitglied Schulze Zurmussen hält die Frage nach der eigentlichen Attraktivität des Ortskernes für falsch, wenn man bereit sei, außerhalb des Zentrums großflächigen Einzelhandel zuzulassen. Dafür gebe es genügend negative Beispiele in anderen Städten.
Ratsmitglied Stelthove betont, dass die Stärkung des Ortskernes vorrangiges Ziel sei. Überlegungen zur Kaufkraftbindungen seien demgegenüber erst der zweite Schritt. Seine Fraktion stimme daher dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu, sehe darüber hinaus aber weitere, erforderliche Schritte.
Ratsmitglied Kötting hält den Äußerungen des Ratsmitgliedes Friedrich weiter entgegen, dass die geringe Zahl der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft auch wegen der betriebenen breiten Öffentlichkeit als Signal dafür empfunden werden könne, dass der Bürger die Sinnhaftigkeit des Konzeptes erkannt habe und eine Rückmeldung insoweit nicht für erforderlich halte.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Gemeinderat
folgende Beschlussfassungen: