Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Vorlage: 046/2010
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 046/2010 verwiesen, die Gemeindeamtsrat Reher in der Sitzung durch einen umfassenden Powerpoint-Vortrag erläutert.
Auf Wunsch der LWL-Archäologie für Westfalen seien in der 16. Kalenderwoche archäologische Voruntersuchungen in dem Planbereich durchgeführt worden. Dabei habe man in Bereichen des ersten und des möglichen zweiten Bauabschnitts stichprobenartig den Mutterboden in sogenannten Sondierungsstreifen abgetragen. Im letzten Suchabschnitt sei man auf Keramikscherben und Verfärbungen im Boden gestoßen, die die Archäologie für Westfalen nach erster Einschätzung für Pfostenreste und Abfallgruben aus der jüngeren Bronzezeit bis älteren Eisenzeit (um 1000 v. Chr.) hält. Aufgrund dieser Funde würden für den sandigen, nord-östlichen Planbereich weitere Untersuchungen erforderlich. Durch geänderte textliche Hinweise im Bebauungsplan, die keiner erneuten Auslegung bedürften, ließe sich dieses ohne weitere Verzögerung für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes lösen.
Die Gemeinde müsse jedoch als Verursacher der Planung die Kosten (ca. 10 €/m²) für die weiteren archäologischen Untersuchungen tragen. Dieses sei vom Städte- und Gemeindebund bestätigt worden. Nach ersten Abstimmungen mit der LWL-Archäologie für Westfalen schlage die Gemeinde daher vor, nur die Flächen in Angriff zu nehmen, die für Arbeiten zur Realisierung des ersten Bauabschnittes erforderlich seien. Kosten im Bereich eines möglichen zweiten Bauabschnittes müssten so erst für diesen bereitgestellt werden. Außerdem sei bei diesem Vorgehen nicht mit längeren zeitlichen Verzögerungen zu rechnen, so dass bei optimalem Verlauf noch eine Erschließung im Herbst möglich sein könne.
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Kötting (Ausschuss für Planung und Umweltschutz) bestätigt Gemeindeamtsrat Reher, dass das westliche Baugrundstück südlich des Rückhaltebeckens zum ersten Bauabschnitt gehöre und daher richtigerweise der Teilfläche 3 (baubegleitende Untersuchung) zuzuordnen sei. Baubegleitende Untersuchung bedeute dabei, dass mit Beginn der Erschließung der Oberboden abgetragen werde und gegebenenfalls vorhandene Bodendenkmale aufgenommen und dokumentiert würden. Dabei würden diese aber auch schrittweise zerstört, so dass nach Abschluss der Arbeiten kein dauerhaft einzutragendes Bodendenkmal mehr verbleibe.
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Stelthove (Ausschuss für Planung und Umweltschutz), ob bei größeren Funden die Bebauungsplanung nicht realisierbar sei, antwortet Gemeindeamtsrat Reher, dass es sich nach der bisherigen Befundlage auch nach Einschätzung der LWL-Archäologie für Westfalen nicht um eine spektakuläre Besonderheit handele, die einer anschließenden Bebauung entgegenstehe. Die Fläche 1, die im Bereich der Schrebergärten liege, müsse dabei als erstes untersucht werden.
Ratsmitglied Schulze Zurmussen und Ratsmitglied Friedrich (beide Ausschuss für Planung und Umweltschutz) halten den Beschlussvorschlag der Verwaltung für schlüssig und unterstützen diesen.
Ratsmitglied Kötting (Ausschuss für Planung und Umweltschutz) hält es hingegen für richtig, zeitgleich auch die Fläche 2 zu untersuchen, um aussagekräftige Ergebnisse für das gesamte mögliche Baugebiet zu haben. Dies sei für seine Fraktion auch Voraussetzung, um den Beschlüssen zustimmen zu können.
Gemeindeamtsrat Reher entgegnet, dass die LWL-Archäologie für Westfalen in den bisher geführten Gesprächen immer die Auffassung vertreten habe, dass Flächen, die noch nicht zur Bebauung anstünden, – auch aus personellen Gründen des LWL – noch nicht untersucht werden müssten.
Die Ratsmitglieder Schulze Zurmussen und Friedrich (beide Ausschuss für Planung und Umweltschutz) halten es für richtig, Flächen des 2. Bauabschnittes erst anzugehen, wenn man wirklich anfange, dort zu bauen. So könnten die dafür erforderlichen Kosten auch gerechterweise dem 2. Bauabschnitt zugeordnet werden und müssten nicht dem jetzigen Plangebiet zugerechnet werden. Ratsmitglied Schulze Zurmussen gibt zu bedenken, dass – wenn selbst der LWL als zuständige Fachbehörde eine Untersuchung der gesamten potenziellen Bauflächen nicht zwingend fordere und ein zweiter Bauabschnitt zukünftig nicht mehr realisiert werde, Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 € vorschnell und umsonst ausgegeben würden.
Auf Nachfrage der Ratsmitglieder Kötting und Stelthove (beide Ausschuss für Planung und Umweltschutz) bestätigt Gemeindeamtsrat Reher, dass Kosten, die mit der Planaufstellung in Zusammenhang stünden, aus wirtschaftlichen Gründen bei der Kalkulation des Grundstückspreises der damit erschlossenen Bauflächen des ersten Bauabschnittes eingerechnet werden müssten.
Vorsitzender Richter (Ausschuss für Planung und Umweltschutz) verdeutlicht, dass man bei der Entscheidung für eine flächendeckende Untersuchung und einer Zuordnung von Kosten auf einen möglichen zweiten Bauabschnitt, diesen erhebliche Vorfinanzierungskosten treffen könnten oder man gegebenenfalls ganz auf den Kosten sitzenbleibe.
Ratsmitglied Kötting (Ausschuss für Planung und Umweltschutz) regt in der weiteren Diskussion an, die Gesamtfläche einheitlich untersuchen zu lassen. Ein entsprechender Antrag findet im Bezirksausschuss Alverskirchen jedoch keine Mehrheit.
Auf Empfehlung des Bezirksausschusses Alverskirchen beschließt der Ausschuss für Planung und Umweltschutz sodann über die Beschlussvorschläge entsprechend der Vorlage wie folgt: