Beschluss:
1.
Der Rat
der Gemeinde Everswinkel bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der
anliegenden von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
gewählten Vorschlagsliste (Anlage 2) die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4
Nrn. 1 - 6 in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.
2.
Für den
Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem
Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Rat der
Gemeinde Everswinkel bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht
in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger die
Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 7 - 12 in der Reihenfolge der am
meisten erhaltenen Stimmen für das jeweilige Unternehmen, dem das
ausgeschiedene Mitglied angehört hat.
3.
Der
Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die
für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu
informieren.
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
