Sitzung: 17.05.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 033/2018
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Everswinkel ordnet für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 59 „Bergkamp III“ die Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 46 BauGB an.
Abstimmung: einstimmig
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
Bürgermeister Seidel erklärt, sich bereits im Ausschuss für Planung und Umweltschutz aus Gründen für befangen erklärt zu haben. Diese gelte ebenso für den Haupausschuss.
Ratsmitglied Effing erklärt sich ebenfalls für befangen.
Bürgermeister Seidel gibt die Sitzungsführung an Ratsmitglied Riggers ab.
Dipl.-Kauffrau Nerkamp führt aus, dass zur Entwicklung einer Wohnbaufläche süd-westlich der Ortslage Everswinkel ein Bebauungsplan „Berkamp III“ aufgestellt werde. Für die Umsetzung des Baugebietes sei eine Bodenneuordnung, die in einem gesetzlichen Umlegungsverfahren abgewickelt werden solle, erforderlich.
Dipl.-Kauffrau Nerkamp führt weiter aus, dass Voraussetzung für die Durchführung des Umlegungsverfahrens ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Anordnung zur Einleitung des Verfahrens sei. Es sei beabsichtigt, dass der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in der Ratssitzung am 29.05.2018 erfolgen solle.
Danach solle ein Planungsbüro beauftragt werden, das hinreichend konkret die Planung für das neue Baugebiet festlege. Nach dieser konkreten Planung könne der Umlegungsausschuss tagen. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten sei davon auszugehen, dass dieses erst im Herbst diesen Jahres der Fall sein könne.
Ratsmitglied Dr. Hamann fragt nach, warum eine so konkrete Planung notwendig sei, um den Umlegungsausschuss einsetzen zu können.
Dipl.-Kauffrau Nerkamp führt dazu aus, dass es für die Umlegung erforderlich sei zu wissen, wieviel Nettobauland (Bruttobauland – öffentliche Fläche, z.B. Grünflächen oder Straßen) vorliege, um einen Umlegungsvorteil festlegen zu können.
