Sitzung: 25.06.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 035/2018
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Everswinkel stimmt der
nachstehenden Beschlussfassung zu:
a)
Dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages (Stand 26.03.2018) zwischen der
Regionalverkehr Münsterland GmbH als aufnehmender und der RVM-Verkehrsdienst
GmbH als übertragender Gesellschaft gemäß Anlage 1 wird hiermit zugestimmt.
Änderungen der Satzung der
Regionalverkehr Münsterland GmbH (etwa hinsichtlich Firma oder Gegenstand) sind
nicht veranlasst. Eine Erhöhung des Stammkapitals der Regionalverkehr
Münsterland GmbH ist entbehrlich, da gem. § 54 Abs. 1 S 1 Nr. 1
UmwG Geschäftsanteile nicht zu gewähren sind.
Auf die Klage gegen die
Wirksamkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses wird ausdrücklich verzichtet.
Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 49 UmwG
verzichtet, also auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung und
zur Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Regionalverkehr
Münsterland GmbH und der RVM-Verkehrsdienst GmbH für die letzten drei
Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Es wird erklärt: Keiner
der Gesellschafter hat die Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG verlangt.
Rein vorsorglich wird auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichtes und
eines Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet.
b)
Der Geschäftsführer der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der
RVM-Verkehrsdienst GmbH wird angewiesen, den Verschmelzungsvertrag erst nach
Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen aufgrund von Beschlüssen in den
Kreistagen und Räten der Gesellschafter sowie des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens
gem. § 115 GO NRW notariell abzuschließen. Hierbei handelt es sich lediglich um
eine Anweisung an den Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft,
deren Einhaltung keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der erteilten
Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist und deren Einhaltung den
beteiligten Rechtsträgern und dem Handelsregister gegenüber nicht nachzuweisen
ist.
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.