Beschluss:
Zur Entwicklung einer Wohnbaufläche süd-westlich der Ortslage Everswinkel soll gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 BauGB ein Verfahren zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Der voraussichtliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage 1.
Abstimmung: einstimmig
