Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Everswinkel nimmt zu den geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans wie folgt Stellung:

 

  1. Zu Ziel 2-3 Siedlungsraum und Freiraum (Seite 5):

 

Es wird eine Klarstellung angeregt, dass den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen in der Regel eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von etwa 2.000 Einwohnern in der gesamten jeweiligen Gemarkung zugrunde liegt.

 

Bisher ist es in der Anwendung der Bezirksregierung Münster so, dass es auf die Ortslage ankommt. Dies würde für den Ortsteil Alverskirchen aber keinerlei Änderung bedeuten.

 

  1. Zu Ziel 2-3 Siedlungsraum und Freiraum (Seite 7):

 

Die gesamten Erläuterungen, die sich darauf beziehen, dass im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und -gebiete dargestellt und festgesetzt werden können, wenn diese unmittelbar an den Siedlungsraum anschließen und die Festlegung des Siedlungsraums nicht auf einer deutlich erkennbaren Grenze beruht, könnten für die Weiterentwicklung des Ortsteils Alverskirchen hilfreich sein. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn mit dem Terminus „Siedlungsraum“ nicht der im Regionalplan festgelegte Allgemeine Siedlungsbereich gemeint ist, sondern natürlich der bereits existente Siedlungsraum des Ortsteils unter 2.000 Einwohnern, also die Ortslage, gemeint ist. Denn dieser gehört bisher regionalplanerisch dem Freiraum an.

 

Anderenfalls wäre diese Änderung für Alverskirchen nicht hilfreich.

 

  1. Zu Ziel 2-3 Siedlungsraum und Freiraum (Seite 8):

 

Den Erläuterungen zufolge soll mit dem 2. Spiegelstrich eine Bauleitplanung zwecks Verlagerung von Gewerbebetrieben zwischen benachbarten Ortsteilen ermöglicht werden. Explizit ausgenommen ist jedoch die Verlagerung von Betrieben aus dem Siedlungsraum in die im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile. Als Grund wird der Schutz landwirtschaftlicher Flächen angeführt.

 

Durch diese Festlegung wird das bestehende Ungleichgewicht weiter fortgesetzt. Es leuchtet nicht ein, wieso ein Gewerbebetrieb sich in Everswinkel – dem größeren der beiden Ortsteile unserer Gemeinde – niederlassen und dort – notwendigerweise – Fläche versiegeln dürfte, dies aber in Alverskirchen – dem kleineren der beiden Ortsteile unserer Gemeinde – wegen des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen nicht tun können soll. Ob nun in Everswinkel oder in Alverskirchen der Landwirtschaft Fläche entzogen und diese obendrein – notwendigerweise – versiegelt wird, ist weder für die Landwirtschaft noch für die Natur von Belang. Die wirtschaftliche Entwicklung der Ortsteile unter 2.000 Einwohnern wird aber in unzumutbarer Weise eingeschränkt.

 

  1. Zu Ziel 2-4 Entwicklung der im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile (Seite 11):

 

Der Begriff „bedarfsgerecht“ wird u. a. damit erläutert, dass der natürlichen Bevölkerungsentwicklung Rechnung getragen werden kann. Dazu sind auch Angebotsplanungen von Bauflächen und Baugebieten für einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont möglich.

 

Wünschenswert wäre eine Klarstellung, dass auch Zuzug von außen möglich ist. Nur so wäre zu vermeiden, dass es weiterhin zu restriktiven Auslegungen käme. Dies wäre zudem ein großer Schritt weg von der bisherigen Terminologie des „ortsansässigen Bedarfs“, der die Entwicklungsmöglichkeiten gerade in Alverskirchen in der Genese des Baugebiets „Königskamp“ spürbar eingeschränkt hat.

 

  1. Zu Ziel 2-4 Entwicklung der im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile (Seite 13):

 

Die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Freiraum-Ortsteils zu einem Allgemeinen Siedlungsbereich ist die Sicherstellung eines hinreichend vielfältigen Infrastrukturangebots zur Grundversorgung. Was genau darunter zu verstehen ist, wird erläutert. Exemplarisch werden eine Kita, ein Gemeindehaus/Bürgerzentrum, eine Grundschule, eine Kirche ein Supermarkt/Discounter genannt. Bei einer entsprechenden Breitbandversorgung können Teile einer solchen Grundversorgung auch durch digitale Angebote abgedeckt werden. Hier werden exemplarisch Onlinesupermärkte oder E-Health-Angebote genannt.

 

Es sollten neben einem Gemeindehaus/Bürgerzentrum auch vergleichbare Angebote wie ein Pfarrheim benannt werden. Denn häufig werden solche Einrichtungen in dieser Weise genutzt. Ebenso sollte das Nichtvorhandensein eines Supermarkts/Discounters, welches bei Orten unter 2.000 Einwohnern die Regel sein dürfte, auch darüber kompensiert werden können, dass im gemeindlichen Hauptort oder in anderen Nachbarorten ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Da eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ebenso für eine Neufestlegung eines Freiraum-Ortsteils als Allgemeiner Siedlungsbereich sprechen kann und auch Car-Sharing-Angebote im ländlichen Raum Platz finden, ist eine Lebensmittelversorgung somit auch hinreichend sichergestellt.

 

 

Die Gemeinde Everswinkel ist Teil der Stadtregion Münster. Gemeinsam mit dem Oberzentrum Münster sind die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Telgte bestrebt,  die Herausforderungen der Zukunft wie insbesondere die Schaffung von Wohnraum und die damit einhergehenden Fragestellungen für Verkehr und Mobilität gemeinsam zu lösen. Dies kann allerdings nur dann wirklich gelingen, wenn in allen Gemeinden auch dieselben raumplanerischen Bedingungen vorherrschen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso Ortsteile der Stadt Münster  als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan dargestellt sind, Ortsteile wie Schapdetten (Gemeinde Nottuln), Westbevern (Stadt Telgte), und Alverskirchen (Gemeinde Everswinkel) aber dem Freiraum angehören sollen. Mit unterschiedlichen Bedingungen können die Kommunen der Stadtregion nicht angemessen auf die vor ihr liegenden Herausforderungen reagieren. Gerade den Ortsteilen, die in unmittelbarer Nähe des Oberzentrums Münster liegen, sollte über eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich die Möglichkeit eröffnet werden, zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen.

 


Abstimmung:       8 Ja-Stimmen

                               3 Nein-Stimmen

 


Gemeindeverwaltungsrat Reher informiert über die geplanten Änderungen des Landesentwicklungplans (LEP) NRW, zu denen innerhalb des  Beteiligungsverfahrens Stellung genommen werden sollte.

 

Ratsmitglied Stelthove sieht in der Änderung ein Instrument zum Flächenfraß und zur Versorgung der Stadt Münster mit weiteren Wohnbauflächen.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann hätte den Änderungsentwurf des LEP mitgetragen. Der weiterführende Beschlussvorschlag gehe ihm aber zu weit.