Sitzung: 05.07.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3
Vorlage: 042/2018
Beschluss:
Die Gemeinde Everswinkel nimmt zu den geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans wie folgt Stellung:
- Zu Ziel 2-3 Siedlungsraum und Freiraum
(Seite 5):
Es wird eine
Klarstellung angeregt, dass den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen
Siedlungsbereichen in der Regel eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von
etwa 2.000 Einwohnern in der gesamten jeweiligen Gemarkung zugrunde
liegt.
Bisher ist es in
der Anwendung der Bezirksregierung Münster so, dass es auf die Ortslage
ankommt. Dies würde für den Ortsteil Alverskirchen aber keinerlei Änderung
bedeuten.
- Zu Ziel 2-3
Siedlungsraum und Freiraum (Seite 7):
Die gesamten
Erläuterungen, die sich darauf beziehen, dass im regionalplanerisch
festgelegten Freiraum Bauflächen und -gebiete dargestellt und festgesetzt
werden können, wenn diese unmittelbar an den Siedlungsraum anschließen und die
Festlegung des Siedlungsraums nicht auf einer deutlich erkennbaren Grenze
beruht, könnten für die Weiterentwicklung des Ortsteils Alverskirchen hilfreich
sein. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn mit dem Terminus „Siedlungsraum“
nicht der im Regionalplan festgelegte Allgemeine Siedlungsbereich gemeint ist,
sondern natürlich der bereits existente Siedlungsraum des Ortsteils unter 2.000
Einwohnern, also die Ortslage, gemeint ist. Denn dieser gehört bisher
regionalplanerisch dem Freiraum an.
Anderenfalls wäre
diese Änderung für Alverskirchen nicht hilfreich.
- Zu Ziel 2-3
Siedlungsraum und Freiraum (Seite 8):
Den Erläuterungen
zufolge soll mit dem 2. Spiegelstrich eine Bauleitplanung zwecks Verlagerung
von Gewerbebetrieben zwischen benachbarten Ortsteilen ermöglicht werden.
Explizit ausgenommen ist jedoch die Verlagerung von Betrieben aus dem
Siedlungsraum in die im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen
Ortsteile. Als Grund wird der Schutz landwirtschaftlicher Flächen angeführt.
Durch diese
Festlegung wird das bestehende Ungleichgewicht weiter fortgesetzt. Es leuchtet
nicht ein, wieso ein Gewerbebetrieb sich in Everswinkel – dem größeren der
beiden Ortsteile unserer Gemeinde – niederlassen und dort – notwendigerweise –
Fläche versiegeln dürfte, dies aber in Alverskirchen – dem kleineren der beiden
Ortsteile unserer Gemeinde – wegen des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen
nicht tun können soll. Ob nun in Everswinkel oder in Alverskirchen der
Landwirtschaft Fläche entzogen und diese obendrein – notwendigerweise –
versiegelt wird, ist weder für die Landwirtschaft noch für die Natur von
Belang. Die wirtschaftliche Entwicklung der Ortsteile unter 2.000 Einwohnern
wird aber in unzumutbarer Weise eingeschränkt.
- Zu Ziel 2-4
Entwicklung der im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen
Ortsteile (Seite 11):
Der Begriff
„bedarfsgerecht“ wird u. a. damit erläutert, dass der natürlichen Bevölkerungsentwicklung
Rechnung getragen werden kann. Dazu sind auch Angebotsplanungen von Bauflächen
und Baugebieten für einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont möglich.
Wünschenswert wäre
eine Klarstellung, dass auch Zuzug von außen möglich ist. Nur so wäre zu
vermeiden, dass es weiterhin zu restriktiven Auslegungen käme. Dies wäre zudem
ein großer Schritt weg von der bisherigen Terminologie des „ortsansässigen
Bedarfs“, der die Entwicklungsmöglichkeiten gerade in Alverskirchen in der
Genese des Baugebiets „Königskamp“ spürbar eingeschränkt hat.
- Zu Ziel 2-4 Entwicklung der im
regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile (Seite 13):
Die
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Freiraum-Ortsteils zu einem
Allgemeinen Siedlungsbereich ist die Sicherstellung eines hinreichend
vielfältigen Infrastrukturangebots zur Grundversorgung. Was genau darunter zu
verstehen ist, wird erläutert. Exemplarisch werden eine Kita, ein
Gemeindehaus/Bürgerzentrum, eine Grundschule, eine Kirche ein Supermarkt/Discounter
genannt. Bei einer entsprechenden Breitbandversorgung können Teile einer
solchen Grundversorgung auch durch digitale Angebote abgedeckt werden. Hier
werden exemplarisch Onlinesupermärkte oder E-Health-Angebote genannt.
Es sollten neben einem
Gemeindehaus/Bürgerzentrum auch vergleichbare Angebote wie ein Pfarrheim
benannt werden. Denn häufig werden solche Einrichtungen in dieser Weise
genutzt. Ebenso sollte das Nichtvorhandensein eines Supermarkts/Discounters,
welches bei Orten unter 2.000 Einwohnern die Regel sein dürfte, auch darüber
kompensiert werden können, dass im gemeindlichen Hauptort oder in anderen
Nachbarorten ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Da eine leistungsfähige
ÖPNV-Anbindung ebenso für eine Neufestlegung eines Freiraum-Ortsteils als
Allgemeiner Siedlungsbereich sprechen kann und auch Car-Sharing-Angebote im
ländlichen Raum Platz finden, ist eine Lebensmittelversorgung somit auch
hinreichend sichergestellt.
Die Gemeinde Everswinkel ist Teil der
Stadtregion Münster. Gemeinsam mit dem Oberzentrum Münster sind die Städte und
Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck,
Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Telgte bestrebt, die Herausforderungen der Zukunft wie
insbesondere die Schaffung von Wohnraum und die damit einhergehenden
Fragestellungen für Verkehr und Mobilität gemeinsam zu lösen. Dies kann
allerdings nur dann wirklich gelingen, wenn in allen Gemeinden auch dieselben
raumplanerischen Bedingungen vorherrschen. Es ist daher nicht nachvollziehbar,
wieso Ortsteile der Stadt Münster als
Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan dargestellt sind, Ortsteile wie
Schapdetten (Gemeinde Nottuln), Westbevern (Stadt Telgte), und Alverskirchen
(Gemeinde Everswinkel) aber dem Freiraum angehören sollen. Mit
unterschiedlichen Bedingungen können die Kommunen der Stadtregion nicht
angemessen auf die vor ihr liegenden Herausforderungen reagieren. Gerade den
Ortsteilen, die in unmittelbarer Nähe des Oberzentrums Münster liegen, sollte
über eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich die Möglichkeit eröffnet
werden, zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen.
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Gemeindeverwaltungsrat Reher informiert über die geplanten Änderungen des Landesentwicklungplans (LEP) NRW, zu denen innerhalb des Beteiligungsverfahrens Stellung genommen werden sollte.
Ratsmitglied Stelthove sieht in der Änderung ein Instrument zum Flächenfraß und zur Versorgung der Stadt Münster mit weiteren Wohnbauflächen.
Ratsmitglied Dr. Hamann hätte den Änderungsentwurf des LEP mitgetragen. Der weiterführende Beschlussvorschlag gehe ihm aber zu weit.
