Sitzung: 16.05.2019 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 028/2019
Beschluss:
Der aktuelle Sachstand zu veränderten Rahmenbedingungen in der Steuerung der Windenergie wird zur Kenntnis genommen. Die Angelegenheit wird zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Abstimmung: einstimmig
Herr
Ahn (Planungsbüro WoltersPartner) stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1) die veränderten
Rahmenbedingungen zum Teilflächennutzungsplan Windenergie vor. Er erklärt, dass
er den 2. Satz im Beschlussvorschlag zu weiteren artenschutzrechtlichen
Untersuchungen so nicht empfehlen könne. Eine wirklich rechtssichere Steuerung
sei derzeit nicht möglich. Man müsse eher überlegen, das Planverfahren
einzustellen und die bisherigen Eignungsbereiche aufzuheben. Aber auch bei
einer Aufhebung handele es sich um ein förmliches Verfahren mit Umweltbericht
und Verfahrensbeteiligung.
Nach
Beantwortung weiterer Fragen aus dem Ausschuss schlägt Bürgermeister Seidel
vor, die Thematik zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben. Er
bittet darum, mögliche Fragen der Verwaltung zukommen zu lassen, damit er diese
an Herrn Ahn zur Beantwortung und Vorbereitung der erneuten Beratung im
Ausschuss zukommen lassen kann.
Da
einige Zuhörer zum Thema Windenergie anwesend sind, ergeht auf Vorschlag des
Vorsitzenden Boekhoff folgender
Beschluss:
Der
Ausschuss wird geöffnet, um den anwesenden Zuhörern das Wort zu erteilen.
Abstimmung: einstimmig
Frau
Drenkpohl erklärt, dass sie bzw. ihr Sohn eine Fläche in der Großen Heide habe
und man sich doch seit über 2 Jahren viele Gedanken gemacht und geplant habe,
die Gesamtentwicklung auch schon weit vorangeschritten sei. Sie fragt, ob es
nicht möglich sei, schon im Vorfeld mehr Rechtssicherheit zu beschaffen. Man
könne das doch so alles nicht mehr nachvollziehen.
Herr
Ahn bestätigt, dass diese rechtliche Gemengelage momentan niemand mehr nachvollziehen
könne, man momentan aber aufgrund der schwierigen Rechtslage auf Bundes- und
Landesebene sowie der Rechtsprechung des OVG NRW keine rechtssichere Planung
herbeiführen könne.
Herr
Innig (Fa. Vensol) erklärt, dass man einen Antrag auf Errichtung von
Windenergieanlagen beim Kreis Warendorf gestellt habe und fragt, wie sich der
neue Sachstand nun auf den Antrag auswirke.
Herr
Ahn erklärt, dass dies von der Entscheidung der Gemeinde abhänge. Wenn man das
Verfahren einstelle und die Eignungsbereiche aufhebe, wirke sich das positiv
auf die Genehmigungsanträge aus. Wenn man weiter steuern wolle, seien weitere
Artenschutzuntersuchungen erforderlich und man könne von weiteren 2 Jahren
Planungsprozess ausgehen.
Auf
Frage von Gemeindeverwaltungsrat Reher, was denn passiere, wenn die Gemeinde
gar nichts mache, also auch keine förmliche Aufhebung der alten
Eignungsbereiche, erklärt Herr Ahn, dass die alten Eignungsbereiche ja im
Widerspruch zum Regionalplan stünden und die Kommunalaufsicht die Gemeinde dann
anweisen könne, sich der Regionalplanung anzupassen.
Nachdem
sich keine weiteren Fragen mehr ergeben, wird der Ausschuss wieder geschlossen.