Beschluss:

 

Der aktuelle Sachstand zu veränderten Rahmenbedingungen in der Steuerung der Windenergie wird zur Kenntnis genommen. Die Angelegenheit wird zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 


Abstimmung:       einstimmig

 


Herr Ahn (Planungsbüro WoltersPartner) stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1) die veränderten Rahmenbedingungen zum Teilflächennutzungsplan Windenergie vor. Er erklärt, dass er den 2. Satz im Beschlussvorschlag zu weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchungen so nicht empfehlen könne. Eine wirklich rechtssichere Steuerung sei derzeit nicht möglich. Man müsse eher überlegen, das Planverfahren einzustellen und die bisherigen Eignungsbereiche aufzuheben. Aber auch bei einer Aufhebung handele es sich um ein förmliches Verfahren mit Umweltbericht und Verfahrensbeteiligung. 

 

Nach Beantwortung weiterer Fragen aus dem Ausschuss schlägt Bürgermeister Seidel vor, die Thematik zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben. Er bittet darum, mögliche Fragen der Verwaltung zukommen zu lassen, damit er diese an Herrn Ahn zur Beantwortung und Vorbereitung der erneuten Beratung im Ausschuss zukommen lassen kann.

 

Da einige Zuhörer zum Thema Windenergie anwesend sind, ergeht auf Vorschlag des Vorsitzenden Boekhoff folgender

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss wird geöffnet, um den anwesenden Zuhörern das Wort zu erteilen.

 

Abstimmung: einstimmig

 

Frau Drenkpohl erklärt, dass sie bzw. ihr Sohn eine Fläche in der Großen Heide habe und man sich doch seit über 2 Jahren viele Gedanken gemacht und geplant habe, die Gesamtentwicklung auch schon weit vorangeschritten sei. Sie fragt, ob es nicht möglich sei, schon im Vorfeld mehr Rechtssicherheit zu beschaffen. Man könne das doch so alles nicht mehr nachvollziehen.

 

Herr Ahn bestätigt, dass diese rechtliche Gemengelage momentan niemand mehr nachvollziehen könne, man momentan aber aufgrund der schwierigen Rechtslage auf Bundes- und Landesebene sowie der Rechtsprechung des OVG NRW keine rechtssichere Planung herbeiführen könne.

 

Herr Innig (Fa. Vensol) erklärt, dass man einen Antrag auf Errichtung von Windenergieanlagen beim Kreis Warendorf gestellt habe und fragt, wie sich der neue Sachstand nun auf den Antrag auswirke.

 

Herr Ahn erklärt, dass dies von der Entscheidung der Gemeinde abhänge. Wenn man das Verfahren einstelle und die Eignungsbereiche aufhebe, wirke sich das positiv auf die Genehmigungsanträge aus. Wenn man weiter steuern wolle, seien weitere Artenschutzuntersuchungen erforderlich und man könne von weiteren 2 Jahren Planungsprozess ausgehen.

 

Auf Frage von Gemeindeverwaltungsrat Reher, was denn passiere, wenn die Gemeinde gar nichts mache, also auch keine förmliche Aufhebung der alten Eignungsbereiche, erklärt Herr Ahn, dass die alten Eignungsbereiche ja im Widerspruch zum Regionalplan stünden und die Kommunalaufsicht die Gemeinde dann anweisen könne, sich der Regionalplanung anzupassen.

 

Nachdem sich keine weiteren Fragen mehr ergeben, wird der Ausschuss wieder geschlossen.