Herr Dr. Blanke vom Ingenieurbüro Ambrosius Blanke aus Bochum stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor.

 

Ratsmitglied Wesbuer fragt, ob man die nun als Fuß- und Radweg vorgeschlagene östliche Anbindung am Heckenweg nicht auch für den KFZ-Verkehr öffnen, aber als Fahrradstraße ausweisen könne. Herr Dr. Blanke verneint dies, weil dort auch Fußgänger laufen können müssten, man aber keinerlei Platz für Nebenanlagen habe. Von einer Öffnung dieser Verbindung für den KFZ-Verkehr rate er ab, da dies zu Abkürzungsverkehren auf der geraden Anbindung „Am Haus Borg“ nach Norden führen würde. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Wesbuer, ob man dies nicht mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen verhindern könne, erklärt Herr Dr. Blanke dass er grundsätzlich dagegen sei, erst etwas zu bauen, um es dann im gleichen Zuge wieder durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zurückzubauen, weil man ja eigentlich den Verkehr dort nicht haben wolle.

 

Auf den Einwand von Ratsmitglied Dr. Hamann, dass – wenn der Heckenweg zu bleibe – dann ja alle über die beiden hinteren Anbindungen fahren würden, erwidert Ratsmitglied Bücker, dass seiner Meinung nach dann alle zur K 19 heraus fahren und nicht erst zurück in die entgegengesetzte Richtung.

 

Danach erläutern Herr Peirick und Herr Felling vom Ingenieurbüro Felling aus Dülmen anhand einer Präsentation (Anlage 3) die entwässerungs- und straßentechnische Erschließung nach bisherigem Planungsstand.

 

Auf Frage von Ratsmitglied Klaverkamp erklärt Herr Felling, dass das Regenrückhaltebecken zwar schon auf später denkbare Erweiterungen gerechnet, aber noch nicht in dieser Dimensionierung gebaut werde.

 

Auf Frage von Ratsmitglied Dr. Hamann erläutert Herr Felling, dass man in den verkehrsberuhigt ausgebauten „Wohnstichen“ nur auf markierten Flächen parken dürfe. Aufgrund der wenigen anliegenden Grundstücke dürfte dies aber seiner Meinung nach ausreichen. Gemeindeverwaltungsrat Reher ergänzt, dass man auf Ebene des Bebauungsplans die Anlage von Parkmöglichkeiten in den vorderen Grundstücksbereichen nicht zu restriktiv regeln dürfe, da es ansonsten später, wenn die Anzahl der PKW im Baugebiet zunehme, zu Problemen führen könne.

 

Herr Loh von der Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Loh aus Rheda-Wiedenbrück stellt seine Präsentation zur Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans vor (Anlage 4).

 

Auf Fragen der Ratsmitglieder Friedrich und Folker zu vorgesehenen Flachdächern südlich der Altbebauung, deren Vermarktbarkeit und Alternativen wie z. B. Zeltdach oder Pultdach, da sich diese sicherer entwässern ließen, erklärt Herr Loh, dass es auf jeden Fall besser wäre, sich für eine Dachform zu entscheiden, da dies städtebaulich stringenter und am Ende werthaltiger sei. Die Entscheidung hierüber liege letztlich bei der Gemeinde.

 

Auf Frage von Ratsmitglied Dr. Hamann nach der Verkehrszunahme und Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans erklärt Herr Loh, dass bezüglich des Baugebiets aber auch der Nord-Süd-Achse zunächst das Lärmgutachten abzuwarten sei. Denkbar wären im Baugebiet entlang der Sendenhorster Straße passive Lärmschutzmaßnahmen wie kontrollierte Lüftungsanlagen.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann sieht hier noch keine wirklichen Lösungsansätze und sieht auch angesichts des in der Vorlage angesprochenen Siedlungsdrucks in der Region Münster / Hamm die Notwendigkeit einer Gesamtdiskussion im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts.