Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Im Verfahren zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmung:       einstimmig

 

(Ratsmitglied Stelthove hat sich für befangen erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

 

 


Herr Loh (Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Loh aus Rheda-Wiedenbrück) stellt seine Präsentation zur 36. Änderung zum Flächennutzungsplan zur Entwicklung einer Wohnbaufläche süd-westlich der Ortslage Everswinkel vor.

 

Da sich keine Wortmeldungen ergeben, ergeht auf Vorschlag des Vorsitzenden Boekhoff folgender: