Sitzung: 12.12.2019 Wahlausschuss
Vorlage: 111/2019
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
Da alle anwesenden Beisitzerinnen und Beisitzer bereits in vorangegangenen Sitzungen des Wahlausschusses verpflichtet worden sind, ist eine weitere Verpflichtung nicht notwendig.
