Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt die als Anlage 9 beigefügte Kalkulation der Benutzungsgebühren für Übergangsheime ab dem 01.01.2020 zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 10 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Gemeinde Everswinkel.

 

Die Kalkulation für die Benutzung der Übergangsheime führt zu folgenden Veränderungen.

 

 

Bergstr. 26

Münsterstr. 20

Hovestr. 8

Bahnhofstr. 40

Gesamtkosten/Jahr

31.477,73 €

26.597,23 €

27.454.,15 €

65. 527,34 €

Gesamtkosten/Monat

2.623,14 €

2.216,44 €

2.287,85 €

5.460,61 €

Zu ber. Wohnfläche

382,72 m²

359,90 m²

196,00 m²

513,04 m²

Kosten pro m² Monat

6,85 €

6,16 €

11,67 €

10,64 €

 

 

 

 

 

Bisher

9,45 €

9,47 €

11,16 €

10,53 €

%-Steigerung

-       27,47

-       34,97

4,59

1,08

 

Gesamtkosten/Jahr alle Gebäude                            151.056,44 €

Gesamtkosten/Monat/alle Gebäude                           12.588,04 €

zu berücksichtigende Wohnfläche                                1.451,66 m²

Kosten pro Monat                                                                 8,67 €

 


Abstimmung:    einstimmig

 


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.