Sitzung: 13.08.2020 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Gemeindeverwaltungsrat
Reher verliest die Anfrage gem. Anlage 7
und führt dazu aus, dass sich das gesamte Parkplatzgrundstück in Privateigentum
befinde. In dem früheren Kaufvertrag mit der Gemeinde sei vereinbart worden,
dass die Parkplätze auch von der Allgemeinheit genutzt werden dürften.
Allerdings sei der Eigentümer berechtigt, während der Öffnungszeiten des
Marktes den Parkverkehr z. B. durch Festsetzung einer Höchstparkdauer zu
beschränken. Die Beschilderung als „Kundenparkplatz“ mit Begrenzung der
Höchstparkdauer von 90 Minuten für Kunden des Marktes sei daher nicht zu
beanstanden.
