Beschluss:   

 

In neuen Baugebieten wird zukünftig die Gestaltung des Vorgartens als bepflanzter Garten festgesetzt. Werden bestehende Bebauungspläne verändert, wird seitens der Verwaltung dieser Passus in die Beschlussvorlage eingefügt.

 


Abstimmung:                       einstimmig