Dipl.-Kfr. Nerkamp berichtet, dass auf Grund des Angriffskrieges auf die UKR eine gesonderte Auflistung von Ausgaben erforderlich sei. Es bestehe eine Melde- und Berichtspflicht, die zum 30.06.2022 das erste Mal erfolgen müsse.

 

Hierzu verliest sie den Bericht, der zum 30.06.2022 versandt werden soll. Die einzelnen Punkte des Berichts werden zusätzlich erläutert.