Sitzung: 06.09.2022 Bezirksausschuss Alverskirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 065/2022
Gemeindeverwaltungsrat Reher weist auf die vorgesehenen Änderungen der Pflanzstreifen im südlichen Bereich hin. Aufgrund der nochmaligen Änderung des Planentwurfs sei abweichend vom Beschlussvorschlag in der Vorlage eine erneute Offenlegung durchzuführen.
Herr Sterl (Büro Post Welters, Dortmund) erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Offenlegung zur 21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Alverskirchen Mitte-Süd“.
Ratsmitglied Schniggendiller hat eine Frage zu Seite 9 der Abwägungstabelle. Dort habe der Landesbetrieb Wald und Holz NRW-Regionalforstamt Münsterland Bedenken hinsichtlich der südlich gelegenen Waldfläche von ca. 8.120 qm geäußert.
Gemeindeverwaltungsrat Reher erklärt, dass die Waldfläche südlich des Gewässerlaufes als Wald festgesetzt werde. Der B-Plan müsse die Realität wiedergeben. Das Forstamt habe sich im 1. Entwurf daran gestört, dass dort nur eine “Grünfläche“ festgesetzt worden sei.
Ratsmitglied Lemberg möchte die Bedeutung von Rigolen erklärt bekommen und wissen, mit welchem Abstand Gabionenwände an der Grundstücksgrenze errichtet werden können.
Herr Sterl erläutert, dass eine Rigole eine unterirdische Versickerungseinrichtung sei.
Gemeindeverwaltungsrat Reher gibt an, dass unter „G“ Örtliche Bauvorschriften, Ziffer 5 des Bebauungsplanentwurfs Einfriedungen geregelt seien. Die Errichtung einer Gabionenwand entlang öffentlicher Verkehrsflächen sei zulässig, wenn diese eine Höhe von maximal 1,80 Meter nicht übersteige, einen Mindestabstand von 0,75 Meter von der Grenze einhalte und im straßenseitigen Abstandsstreifen eine Heckenbepflanzung mit einer Mindesthöhe von 1,50 Meter habe.
Vorsitzender Gerbermann fügt hinzu, dass Gabionen als Sichtschutzwände dienen und jeder wissen solle, wo und wie sie errichtet werden könnten. Die Sichtdreiecke müsse man noch “verschärfen“. Die Sicht an der Straße Alter Hof / Neustraße in Richtung Sendenhorst sei ziemlich begrenzt und sehr eingeschränkt.
Sachkundiger Bürger Tertilt sagt, dass an der Ecke zur Einfahrt an der Ernst-Tertilt-Straße auch eine Gabionenwand sei. Diese sei auch begrünt und die Abstände wären unproblematisch.
Ratsmitglied Lemberg regt nochmal an, die Sichtdreiecke zu überdenken, um eine Lösung ohne Risiko zu finden.
Herr Sterl sagt, dass die Sichtdreiecke schon mehrfach diskutiert worden seien. Diese seien so festgesetzt, wie der Verkehrsplaner es geliefert habe. Rechnerisch sei alles eingehalten.
Vorsitzender Gerbermann fragt nach, ob man die Höhe der Hecken vor den Gabionenwänden beschränken könne, ohne den gesamten Plan ändern zu müssen. Er sehe die Gabionenwand an der Ecke Ernst-Tertilt-Straße nicht als klassische Gabionenwand, da sie begrünt sei und nicht als Steinwand wirke. An der Brückhausenstraße stehe auch eine „grüne“ Wand mit niedriger Bepflanzung.
Gemeindeverwaltungsrat Reher erklärt, dass die Sichtdreiecke durch das Ingenieurbüro nach der RASt 06 definiert worden seien. An der Ecke Alter Hof / Neustraße in Richtung Sendenhorst schneide das Sichtdreieck das Grundstück ein wenig, sodass man dort sowieso geringfügig von der Grenze zurück bleiben müsse.
Herr Sterl merkt an, man könne doch in den Kreuzungsbereichen die Heckenhöhe auf 0,75 Meter reduzieren und eine Begrünung der Gabionen festsetzen. Diese Bereiche müsse man aber entsprechend definieren.
Ratsmitglied Schniggendiller merkt an, das es sehr schwierig sei, sämtliche Festsetzungen nachzuhalten und zu kontrollieren.
Gemeindeverwaltungsrat Reher sagt, dass an Hauptstraßen und in Kreuzungsbereichen eine Hecke den Verkehrslärm nicht abfange. Hier sei es nicht einfach, den Anwohnern eine Gabionenwand zu verwehren.
Sachkundiger Bürger Peikert fügt hinzu, dass er sich sehr schwer tue mit den Festsetzungen der Sichtdreiecke. Die bestehenden Gabionenwände müssten bleiben. Die Festsetzungen im Bebauungsplan müssten klar aufgestellt und ausgedrückt werden, damit es nicht zu Missverständnissen komme.
Gemeindeverwaltungsrat Reher erklärt auf Anfrage, dass bestehende Anlagen grundsätzlich unter Bestandschutz ständen, soweit sie bisher zulässig gewesen seien. Aktuell gebe es aber einen Fall, der nach „altem“ und „neuen“ Bebauungsplan nicht zulässig sei. Dort würde natürlich der Bestandschutz nicht greifen.
Sachkundiger Bürger Wolf sagt, dass das Sichtdreieck ein wichtiger Faktor sei. Man müsse die Verkehrssicherheit ausbauen.
Nach eingehender Diskussion schlägt Gemeindeverwaltungsrat Reher vor, die Haupteingangsbereiche vom Alter Hof/Neustraße, Rottkamp/Brückhausenstraße und Brückhausenstraße/Hauptstraße erneut überprüfen zu lassen. Mit einer hinreichenden Begründung durch die vielschichtige Nutzung der Straßen durch den Kindergarten, Schule, Feuerwehr und Sportler könne man am Ende eine Vergrößerung der Sichtdreiecke bei vergrößerter Haltesicht von 3 m auf 4 oder 5 m begründen.
Sachkundiger Bürger Eßlage stimmt dem Vorschlag zu und möchte wissen, ob der Bebauungsplan durch diese Änderung in diesem Jahr noch rechtskräftig werde.
Gemeindeverwaltungsrat Reher erklärt, dass das möglich sei. Der Bebauungsplan würde dann in die erneute Offenlegung gehen. Allerdings als verkürzte Offenlegung (2 Wochen) und nur auf die geänderten Teile des Bebauungsplanes (Pflanzstreifen und Sichtdreiecke) bezogen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, ergeht folgender geänderter
