Sitzung: 12.04.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 8
Vorlage: 039/2011
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Everswinkel sich der Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) als Beschwerdeführer anschließt und die anteiligen Kosten für das Verfahren bis zur Höhe von 15.000 € übernommen werden.
Die über-/außerplanmäßigen Mittel bis zur Höhe von 15.000 € werden gem. § 83 GO NRW bereitgestellt.
Abstimmung: 19 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
Die Fraktionen geben ihre Stellungnahme zur Frage einer Klagebeteiligung ab.
Sowohl die CDU- wie auch die FDP-Fraktion sprechen sich für eine Beteiligung der Gemeinde Everswinkel.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich gegen eine Klagebeteiligung aus.
