Sitzung: 31.08.2023 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Vorlage: 069/2023
Herr Reher erklärt anhand einer Präsentation die 37. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Aufhebung der Eignungsbereiche für Windenergie.
Ratsmitglied Heumann sagt, dass die Aufhebung richtig und eindeutig sei.
Sie habe nur die Befürchtung, dass der jetzige Zeitpunkt für die Aufhebung
ungünstig sei, da die Änderung des Regionalplans noch nicht beschlossen sei und
dadurch eventuell eine „Grauzone“ entstehen könne.
Herr Reher antwortet, dass der jetzige FNP ohnehin nicht mehr angewandt
werde. Die meisten Anlagen seien nach § 35 BauGB privilegiert. In den
Eignungsbereichen sei momentan nicht mehr viel möglich. Aufgrund der
Energiekrise habe man auf Bundes- und Landesebene das Verfahren etwas
gelockert. Es werde bestimmt noch die eine oder andere Anlage kommen.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, ergeht auf Vorschlag
des stellvertretenden Vorsitzenden Gerbermann folgender
