Herr Faller vom Büro Quaestio aus Bonn stellt anhand einer Präsentation die Vorlage zur Verwirklichung des IstaG-Modells Wohnen vor.

 

Ratsmitglied Heumann fragt nach der Zuständigkeit des Belegungsrechts für die Wohnungen.

 

Herr Faller antwortet, dass der Kreis Warendorf als Wohnraumförderstelle das Belegungsrecht ausüben dürfe. Der Kreis stehe jedoch demgegenüber sehr offen und wolle der Verwaltung in der Regel die Belegungsentscheidung überlassen.

 

Ratsmitglied Schniggendiller merkt an, dass dieses Modell ein riesiger Bürokratieaufwand sei. Man bräuchte eine gesetzliche Haltelinie. Man investiere viele Mittel und wisse nach ca. 20 bis 30 Jahren noch nicht einmal, ob sich die Investition auszahle und die Wohnungen danach auch noch als sozialer Wohnraum zur Verfügung stünden. Jede Kommune könne jederzeit aus diesem Modell aussteigen und neue könnten jederzeit dazu kommen.

 

Herr Faller erklärt, dass man auch aus diesem Grund die kommunale Gesellschaft gründe. Nach ca. 30 Jahren sei normalerweise die Notwendigkeit gegeben, die Wohnungen zu sanieren. Die Entscheidung liege dann in den politischen Gremien, was nach diesem Zeitraum passiere.

 

Herr Weigt von der Gesellschaftsstelle der Stadtregion Münster spricht aus Erfahrung. Er sagt, dass Städte, die sich für eine Wohnbaugesellschaft entschieden hätten, im Nachhinein sehr glücklich darüber seien. Die Stadt Münster habe vorhandenen Wohnungsbestand in eine Wohnungsgesellschaft geschoben. Das mache sich dauerhaft positiv auf den Mietpreis bemerkbar.

 

Ratsmitglied Gerbermann möchte wissen, ob die Gemeinde einen Vertrag eingehe, um mit dem Projekt zu starten. Des Weiteren fragt er nach der Auszahlung der Genossenschaftsanteile im Falle eines Austritts.

 

Herr Faller antwortet, dass diese Fragen alle im Gründungsprozess geklärt würden. Ein gewisses Risiko müsse man aushalten. Im Falle eines Austritts könnten sich ja auch neue Kommunen anschließen.

 

Bürgermeister Seidel erklärt, dass der heutige Beschluss nur der Einstieg in den Prozess sei. Verschiedene Szenarien wie das Ausstiegsszenario würden in den Satzungen festgehalten. Es müsse einen Schutz für den „Aussteiger“ und für die restlichen Kommunen der Gesellschaft geben. Jede Gesellschaft müsse einen Geschäftsführer haben, das könnte der Bürgermeister, Kämmerer oder eine andere Person aus der Verwaltung sein. Ein persönliches Risiko sei natürlich immer da, aber das sei bei anderen Positionen im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung auch so. Im Übrigen gebe es auch Versicherungen.

 

Ratsmitglied Heumann sagt, dass alle 8 Kommunen aus der Genossenschaft das gleiche Ziel hätten. Sie habe die Sorge, dass die Bewirtschafter der Mietobjekte das nicht leisten könnten. Sie müssten schließlich auch zu den einzelnen Objekten fahren, um dort nach dem Rechten zu schauen. Sie möchte wissen, ob die Bewirtschaftung nicht von der Verwaltung übernommen werden könnte. 

 

Bürgermeister Seidel erklärt, dass die Verwaltung zu wenig Personal dafür habe. Eine Bewirtschaftung von ca. 70 Mietobjekten müsse professionell erfolgen und könne nicht mal eben so nebenbei laufen.

 

Ratsmitglied Folker fasst zusammen. Die Zahlen aus der Präsentation seien sehr anschaulich und nachvollziehbar. Unter diesen Umständen könne man dem Beschluss nur zustimmen.