Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Aufstellung und Veröffentlichung des vorliegenden Entwurfes der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Everswinkel.

 


Abstimmung:                       einstimmig

 


Herr Gesing vom Ingenieurbüro für Akustik und Immissionsschutz Wenker & Gesing aus Gronau erläutert anhand einer Präsentation die Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Everswinkel.

 

Herr Reher ergänzt, dass die Gemeinde verpflichtet sei, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Entwurf müsse öffentlich ausliegen. Die Bürger hätten so die Möglichkeit ihre Einwände oder Verbesserungsvorschläge einzureichen. Die eingegangenen Stellungnahmen würden dann im Ausschuss beraten und beschlossen.

 

Stellvertretender Vorsitzender Gerbermann möchte die Gültigkeit der Lärmaktionsplanung wissen.

 

Herr Gesing antwortet, dass diese Planung fünf Jahre gültig sei und alle fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben werden müsse. 

 

Ratsmitglied Dr. Hamann möchte wissen, wo die 10 betroffenen Gebäude liegen, die in der Berechnung „schlecht“ abschneiden. Des Weiteren finde er es schade, dass man die Bahnstrecke nicht berücksichtigt habe, den Lärm des Signals höre man bis Everswinkel.

 

Herr Gesing sagt, dass zwei der betroffenen Gebäude an der Bundesstraße lägen und die anderen an der Umgehungsstraße (Außerorts). Die Bahnstrecke gehöre nicht in das Untersuchungsfeld, da sie nicht Hauptschienenweg sei.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann ergänzt, dass der Lärmschutzwall im Gebiet Pattkamp nicht komplett an den Grundstücken entlang gehe. Im Obergeschoss sei der Lärm deutlich zu hören.

 

Herr Gesing erläutert, dass Verkehrslärm nur berechnet und nicht gemessen werde, da Messungen immer nur temporär erfolgen könnten.

 

Ratsmitglied Schniggendiller möchte wissen, was es für technische Möglichkeiten gebe, den Lärm in den Obergeschossen zu minimieren.

 

Herr Gesing antwortet, dass solange die Sicht auf den Verkehrsweg bestehe, der Lärm auch da sei. Ein Bewuchs des Walls reiche allein nicht aus. Man müsse schon eine Wand setzen.

 

Ratsmitglied Heumann fragt nach, ob auch die Windenergieanlagen in dem Entwurf berücksichtigt worden seien. Des Weiteren möchte Sie wissen, ob der Entwurf nur den Ist-Zustand bewerte, oder auch künftige Vorhaben berücksichtige.

 

Herr Gesing sagt, dass Windenergieanlagen als gewerbliche Anlagen gelten und nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung seien, die sich mit Verkehrslärm beschäftige.