Sitzung: 01.02.2024 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 005/2024
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Aufstellung und Veröffentlichung des vorliegenden Entwurfes der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Everswinkel.
Abstimmung: einstimmig
Herr Gesing vom Ingenieurbüro für Akustik und Immissionsschutz Wenker
& Gesing aus Gronau erläutert anhand einer Präsentation die Aufstellung des
Lärmaktionsplans der Gemeinde Everswinkel.
Herr Reher ergänzt, dass die Gemeinde verpflichtet sei, die
Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Entwurf müsse öffentlich ausliegen. Die
Bürger hätten so die Möglichkeit ihre Einwände oder Verbesserungsvorschläge
einzureichen. Die eingegangenen Stellungnahmen würden dann im Ausschuss beraten
und beschlossen.
Stellvertretender Vorsitzender Gerbermann möchte die Gültigkeit der
Lärmaktionsplanung wissen.
Herr Gesing antwortet, dass diese Planung fünf Jahre gültig sei und alle
fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben werden müsse.
Ratsmitglied Dr. Hamann möchte wissen, wo die 10 betroffenen Gebäude
liegen, die in der Berechnung „schlecht“ abschneiden. Des Weiteren finde er es
schade, dass man die Bahnstrecke nicht berücksichtigt habe, den Lärm des
Signals höre man bis Everswinkel.
Herr Gesing sagt, dass zwei der betroffenen Gebäude an der Bundesstraße
lägen und die anderen an der Umgehungsstraße (Außerorts). Die Bahnstrecke
gehöre nicht in das Untersuchungsfeld, da sie nicht Hauptschienenweg sei.
Ratsmitglied Dr. Hamann ergänzt, dass der Lärmschutzwall im Gebiet
Pattkamp nicht komplett an den Grundstücken entlang gehe. Im Obergeschoss sei
der Lärm deutlich zu hören.
Herr Gesing erläutert, dass Verkehrslärm nur berechnet und nicht gemessen
werde, da Messungen immer nur temporär erfolgen könnten.
Ratsmitglied Schniggendiller möchte wissen, was es für technische
Möglichkeiten gebe, den Lärm in den Obergeschossen zu minimieren.
Herr Gesing antwortet, dass solange die Sicht auf den Verkehrsweg
bestehe, der Lärm auch da sei. Ein Bewuchs des Walls reiche allein nicht aus.
Man müsse schon eine Wand setzen.
Ratsmitglied Heumann fragt nach, ob auch die Windenergieanlagen in dem
Entwurf berücksichtigt worden seien. Des Weiteren möchte Sie wissen, ob der
Entwurf nur den Ist-Zustand bewerte, oder auch künftige Vorhaben
berücksichtige.
Herr Gesing sagt, dass Windenergieanlagen als gewerbliche Anlagen gelten
und nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung seien, die sich mit Verkehrslärm
beschäftige.
