Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 48 „Windkrafteignungsbereich WAF 53“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet bei gleichzeitiger öffentlicher Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Abstimmung:                                   einstimmig