Sitzung: 21.09.2011 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Gemeinderat zur Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 29.08.2011:
Amt für Planung
und Naturschutz:
Für den Bereich
der Brachfläche, der Gehölze und des Kleingewässers ist eine Nutzung als
Parkanlage angedacht, die den Mitarbeitern des möglichen Verwaltungsgebäudes
als Erholungsraum dienen kann. Dabei können die bestehenden Elemente wie das
Kleingewässer einbezogen werden. Ebenso sind dort weitere Stellplatzflächen
möglich, soweit sie in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl hier erforderlich
werden sollten. Außerdem war es Ziel der Gemeinde, dass die Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 34 und Nr. 21 zukünftig direkt aneinander stoßen, um
eine undefinierte Situation nach § 34 BauGB in diesem Bereich zu vermeiden. Vor
diesem Hintergrund wurden die Flächen in die Planung einbezogen und sollen auch
zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplans verbleiben. Um in dem Bereich
zukünftig auch Nebenanlagen anordnen zu können und bei der Planung des
Gesamtvorhabens in die Berechnung der GRZ einbeziehen zu können, erfolgt eine
Festsetzung als Mischgebiet.
Das Ergebnis der
Artenschutzprüfung wird in den Formblättern dokumentiert und den Unterlagen
beigefügt.
Allgemeiner Gewässerschutz:
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Kommunale und
gewerbliche Wasserwirtschaft:
Die Angaben zur
Niederschlagsentwässerung werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Einzelfragen sind in erforderlichen Entwässerungsanträgen und
Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit von der Vorhabenplanung zu lösen.
Untere
Bodenschutzbehörde:
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen und in die Planunterlagen eingearbeitet.
Abstimmung: einstimmig
