Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Gemeinderat zur Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 29.08.2011:

 

Amt für Planung und Naturschutz:

Für den Bereich der Brachfläche, der Gehölze und des Kleingewässers ist eine Nutzung als Parkanlage angedacht, die den Mitarbeitern des möglichen Verwaltungsgebäudes als Erholungsraum dienen kann. Dabei können die bestehenden Elemente wie das Kleingewässer einbezogen werden. Ebenso sind dort weitere Stellplatzflächen möglich, soweit sie in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl hier erforderlich werden sollten. Außerdem war es Ziel der Gemeinde, dass die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 34 und Nr. 21 zukünftig direkt aneinander stoßen, um eine undefinierte Situation nach § 34 BauGB in diesem Bereich zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wurden die Flächen in die Planung einbezogen und sollen auch zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplans verbleiben. Um in dem Bereich zukünftig auch Nebenanlagen anordnen zu können und bei der Planung des Gesamtvorhabens in die Berechnung der GRZ einbeziehen zu können, erfolgt eine Festsetzung als Mischgebiet.

 

Das Ergebnis der Artenschutzprüfung wird in den Formblättern dokumentiert und den Unterlagen beigefügt.

 

Allgemeiner Gewässerschutz:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

Kommunale und gewerbliche Wasserwirtschaft:

Die Angaben zur Niederschlagsentwässerung werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Einzelfragen sind in erforderlichen Entwässerungsanträgen und Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit von der Vorhabenplanung zu lösen.

 

Untere Bodenschutzbehörde:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Planunterlagen eingearbeitet.


Abstimmung:       einstimmig