Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Gemeinderat beschließt zur Stellungnahme der Wohnungseigentümer Alverskirchener Straße 3c vom 29.08.2011 (Anlage 2):

 

Auf eine Festsetzung der Firstrichtung wurde aufgrund der angestrebten hofartigen Bebauung und der zulässigen Walmdächer bislang bewusst verzichtet. Hinzu kommt, dass in dem Änderungsbereich im Ursprungsplan keine Festsetzung der Firstrichtung aufgenommen war und sich das Plangebiet in einem Übergangsbereich zwischen verschiedenen Firstrichtungen befindet. Aus Sicht der Gemeinde ist insbesondere die Firsthöhe für die Verschattung relevant. Diese ist auf 10,5 m begrenzt. Um ausreichend Flexibilität für die Vorhabenplanung zu lassen, soll vor diesem Hintergrund keine Firstrichtung festgesetzt werden.

 

Nach Prüfung der vorgebrachten Bedenken wird die Planung als vertretbar angesehen.


Abstimmung:       einstimmig