Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Gemeinderat beschließt zur Stellungnahme der Anlieger Alverskirchener Straße 3c vom 01.09.2011 (Anlage 3):

 

Die Baugrenzen und die Fläche für Stellplätze werden so gefasst, dass sie ausreichend Spielraum für die weitere Vorhabenplanung lassen. Sie sehen derzeit einen Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze vor. Je nach konkreter Vorhabenplanung sind die Gebäude mit einem größeren Grenzabstand zu errichten. Dies ergibt sich aus den Anforderungen der Bauordnung zu den erforderlichen Abstandsflächen. Aus Sicht der Gemeinde ist so ein ausreichender Abstand zu den Nachbar­grundstücken gewährt. Die derzeitige Vorhabenplanung sieht zudem größere Abstände zur Nachbar­bebauung vor.

Die Festsetzung eines Sichtschutzzauns wird nicht für erforderlich gehalten. Zaune können im Rahmen der bestehenden Festsetzung an der Nachbargrenze errichtet werden. Die Errichtung eines solchen Zauns wird jedoch als Anregung an den Vorhabenträger weiter geleitet.

 

Nach Prüfung der vorgebrachten Bedenken wird die Planung als vertretbar angesehen.


Abstimmung:       einstimmig