Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Errichtung der Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Alverskirchen, Flur 32, Flurstück 11, stehen aus planungsrechtlicher Sicht sowie aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung sowie aus sonstigen von der Gemeinde zu vertretenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften keine Belange entgegen.

 

Es handelt sich um ein gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiertes Vorhaben, dem weder Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans noch Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Der Nachweis des Einhaltens des Regelabstandes der 2-fachen Anlagenhöhe zur Vermeidung der optisch bedrängenden Wirkung gem. § 249 Abs. 10 BauGB wurde erbracht.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Abstimmung:                                   8 Ja-Stimmen

                                               1 Enthaltung


Die Vorstellung und Beratung erfolgt zusammen mit dem Bezirksausschuss Alverskirchen.

 

Herr Reher stellt die Vorlage zur Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Püning vor.

 

Ratsmitglied Heumann sagt, dass es momentan viel Bewegung im Thema Windenergie gebe. Eine rechtssichere Planung für Kommunen sei schwierig. Derzeit sei es ein „Wildwuchs“ an Anlagen. Sie erhoffe sich demnächst neue Erkenntnisse der Bezirksregierung und eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Regionalplans. Sie würde den Beschlussvorschlag so nicht mittragen können und verweigere die Zustimmung.

 

Bürgermeister Seidel gibt an, dass man die Rechtslage im Blick behalten müsse, aber nur das aktuell gültige Recht anwenden dürfe. Der Kreis Warendorf könne nicht anders entscheiden und würde sonst das Einvernehmen ersetzen. Wenn die Gemeinde das Einvernehmen verweigere, sei das ein Schritt ohne Aussicht auf Erfolg.

 

Ratsmitglied Lohmann kann die schwierige Situation nachvollziehen. Er möchte wissen, ob die Gemeinde rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, wenn das Einvernehmen versagt werde.

 

Herr Reher antwortet, dass der Kreis dann intensive Gespräche mit der Gemeinde führen werde und nach den Gründen frage, warum die Gemeinde nicht nach Rechtslage entschieden habe. Am Ende werde man das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzen.

 

Vorsitzender Thiemann erwähnt, dass es planungsrechtlich keine Gründe gebe, das Einvernehmen zu versagen. Man könne das Einvernehmen nicht versagen, nur weil man es möchte. Es würden keine Daten und Fakten dagegen sprechen. Durch eine Versagung könne es zu einer Bauverzögerung kommen und der Projektierer könne dagegen klagen.

 

Ratsmitglied Heumann merkt an, dass der Abstandsradius der Windenergieanlage zu den Wohnhäusern genau an der Grenze des Möglichen liege und nur soeben zustimmungsfähig sei. Man befinde sich jetzt im Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des Regionalplans.

 

Ratsmitglied Franitza sagt, dass man sich an geltendes Recht halten müsse. Die Projektierer würden die Anlagen so schieben, dass alle Vorgaben passen würden. Es gebe eine Rechtslage, nach der entschieden werden müsse.

 

Vorsitzender Thiemann schlägt vor, die Ausschüsse zu öffnen, da sich  Bürger zu Wort melden möchten.

 

Abstimmung:                                   einstimmig

 

Eine Bürgerin aus Alverskirchen sagt, dass die Windenergieanlagen ein sehr umfangreiches und schwieriges Thema seien. Die Projektierer würden einfach einen Antrag stellen, die dazugehörigen Gutachten würden erst später eingereicht. Im Geoportal des Kreises Warendorf stünden insgesamt 17 Anlagen in Everswinkel und Alverskirchen, die vorhanden seien oder demnächst kommen würden. Die Gemeinde solle das Einvernehmen versagen, der Kreis könne die gemeindliche Entscheidung doch nicht einfach so ignorieren. Wenn die Gemeinde keine Chance habe, das Einvernehmen zu versagen, warum werde dann überhaupt das Einvernehmen der Gemeinde eingeholt. Sie möchte wissen, ob es vielleicht die Möglichkeit zur Fristverlängerung gebe.

 

Vorsitzender Thiemann antwortet, dass der Kreis das Einvernehmen der Gemeinde für das Verfahren benötige. Die Gemeinde könne das Einvernehmen versagen, der Kreis würde sich dann nach den Gründen erkundigen. Die Gemeinde könne in diesem Fall keine Gründe darlegen, da es keine gebe. Das Einvernehmen würde dann durch den Kreis Warendorf ersetzt und der Gemeinde bliebe dann nur noch die Möglichkeit ins Klageverfahren zu gehen. Die Frist zur Stellungnahme laufe nächste Woche ab, eine Fristverlängerung durch den Kreis sei nicht möglich, da diese gesetzlich geregelt sei.

 

Bürgermeister Seidel erklärt, dass der Kreis sich an Recht und Gesetze halte. Bei einem Vorbescheid müssten die Gutachten erst später eingereicht werden. Die gemeindliche Stellungnahme zum Einvernehmen von kleineren Bauvorhaben sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Gemeinde gebe zu jedem Bauvorhaben eine Stellungnahme ab. Bei größeren Bauvorhaben werde der Ausschuss beteiligt.

 

Ratsmitglied Heumann stimmt der Aussage von Frau Schulze Wettendorf zu. Man solle das Einvernehmen versagen auf die Gefahr hin, dass das Einvernehmen durch den Kreis ersetzt werde. In NRW gebe es zurzeit 736 laufende Anträge, man müsse das mit Augenmaß betrachten und auf neue Steuerungselemente hoffen.

 

Sachkundiger Bürger Peikert (Bez.A.) merkt an, das man im Rechtsstaat lebe und seine Meinung frei vertreten dürfe auch gegenüber den Wählern. Er habe eine Stellungnahme vorbereitet, die er jetzt im Ausschuss vortrage.

 

Vorsitzender Thiemann sagt, es werde niemand gezwungen mit „Ja“ zu stimmen. Man dürfe seine Meinung frei vertreten. Man habe als Ratsmitglied einen Eid abgelegt, sich an geltendes Recht zu halten. Es gebe hier keinen rechtlichen Grund, das Einvernehmen zu versagen.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, ob das Thema Wildvögel berücksichtigt worden sei.

 

Herr Reher antwortet, dass bei einem Vorbescheid, Artenschutzgutachten wie z.B. zu Vögeln und Fledermäusen etc. erst später eingereicht werden müssten, wenn es zum Genehmigungsantrag komme. Bei den geplanten Windkraftanlagen im Versmar (TOP 2) gebe es viele Gutachten, die in Auszügen auf der Internetseite der Gemeinde bei den Beschlussvorlagen eingesehen werden könnten.

 

Da sich kein weiterer Bürger mehr zu Wort melden möchte, werden die Ausschüsse wieder geschlossen.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Thiemann ergeht folgender