Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Grundsätzliche planungsrechtliche Bedenken stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Hinsichtlich der Windenergieanlage 1 bestehen Bedenken bezüglich der Nähe zu potentiellen Entwicklungen östlich des Gewerbe- und Industriegebiets „Grothues“ in einer Entfernung von lediglich 500 m.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die beantragten Standorte außerhalb der im Regionalplan Münsterland vorgesehenen Windenergiegebiete liegen und mit Inkrafttreten des § 36a Landesplanungsgesetz NRW den Genehmigungsbehörden Entscheidungen über die Zulässigkeit daher für sechs Monate ab dem 15.02.2025 untersagt sind. Ausnahme- oder Befreiungstatbestände gemäß der aktuellen Gesetz- und Erlasslage sind nicht ersichtlich. Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, nach Ablauf der 6-Monatsfrist eine Prüfung der Zulässigkeit aufgrund der dann gültigen Rechtslage vorzunehmen

 


Abstimmung:            einstimmig      (25 Ja-Stimmen)


Sachverhalt:

 

Herr Reher zeigt anhand einer Karte, wo die beantragten Standorte liegen und äußert Bedenken gegen Windenergieanlage 1, die vergleichsweise nah am Gewerbegebiet Grothues liege und eine weitere Gebietsentwicklung der Gemeinde Everswinkel einschränken könnte. Daher sei der Beschlussvorschlag etwas anders als bei den vorigen beiden TOPs formuliert worden