Sitzung: 25.02.2025 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 012/2025
Beschluss:
Grundsätzliche planungsrechtliche Bedenken stehen dem Vorhaben nicht
entgegen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die beantragten Standorte
außerhalb der im Regionalplan Münsterland vorgesehenen Windenergiegebiete
liegen und mit Inkrafttreten des § 36a Landesplanungsgesetz NRW den
Genehmigungsbehörden Entscheidungen über die Zulässigkeit daher für sechs Monate
ab dem 15.02.2025 untersagt sind. Ausnahme- oder Befreiungstatbestände gemäß
der aktuellen Gesetz- und Erlasslage sind nicht ersichtlich. Die
Genehmigungsbehörde wird gebeten, nach Ablauf der 6-Monatsfrist eine Prüfung
der Zulässigkeit aufgrund der dann gültigen Rechtslage vorzunehmen
Abstimmung: einstimmig (25 Ja-Stimmen)
Sachverhalt:
Herr Reher zeigt
anhand einer Karte, wo die beantragten Standorte liegen. Frau Lindstedt sagt,
dass diese Anlagen sehr nah am Naturschutzgebiet lägen und eine Katastrophe für
Vögel darstellten. Herr Reher entgegnet, dass solche Themen im Genehmigungsverfahren
abzuprüfen seien. In Alverskirchen gebe es viele Natur- und
Landschaftsschutzbereiche.
