Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Grundsätzliche planungsrechtliche Bedenken stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die beantragten Standorte außerhalb der im Regionalplan Münsterland vorgesehenen Windenergiegebiete liegen und mit Inkrafttreten des § 36a Landesplanungsgesetz NRW den Genehmigungsbehörden Entscheidungen über die Zulässigkeit daher für sechs Monate ab dem 15.02.2025 untersagt sind. Ausnahme- oder Befreiungstatbestände gemäß der aktuellen Gesetz- und Erlasslage sind nicht ersichtlich. Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, nach Ablauf der 6-Monatsfrist eine Prüfung der Zulässigkeit aufgrund der dann gültigen Rechtslage vorzunehmen

 

 


Abstimmung:                        einstimmig      (25 Ja-Stimmen)


Sachverhalt:

 

Herr Reher zeigt anhand einer Karte, wo die beantragten Standorte liegen. Frau Lindstedt sagt, dass diese Anlagen sehr nah am Naturschutzgebiet lägen und eine Katastrophe für Vögel darstellten. Herr Reher entgegnet, dass solche Themen im Genehmigungsverfahren abzuprüfen seien. In Alverskirchen gebe es viele Natur- und Landschaftsschutzbereiche.