Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Breede – Horst“ wird eingeleitet. Im Zuge des Verfahrens soll das im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Nienkamp bisher festgesetzte Mischgebiet sowie das nord-westlich angrenzende Grundstück (Allgemeines Wohngebiet) im Sinne einer wohnbaulichen Entwicklung überplant werden.

 


Abstimmung:                                   einstimmig

 


Herr Reher stellt die Entwurfsplanung (Anlage 3) zur Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (mit je 8 Wohneinheiten) im Bereich des ehemaligen Tankstellengeländes und Umfeld vor.

 

Herr Dartmann (Entwurfsplaner) beantwortet anschließend weitere Fragen der Ausschussmitglieder. Die Grundrisse seien alle identisch. Die Tiefgaragenzu- und ausfahrt sei über die Bahnhofstraße geplant. Weitere 4 Stellplätze seien im Außenbereich vorgesehen, sodass man auf insgesamt 24 Stellplätze käme. Die Wohnungen seien barrierefrei und altersgerecht, jedoch nicht behindertengerecht.

 

Herr Reher ergänzt, dass man jetzt in das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einsteige und noch keine Details definiert hätte. Die Grundflächenzahl liege momentan bei 0,6, bei den umliegenden Grundstücken teilweise auch bei 0,4. Die Tiefgarage werde bei der erweiterten Grundflächenzahl dazugerechnet soweit sie nicht unter dem Gebäude liege. Die BauNVO gebe die Möglichkeit, die erweiterte Grundflächenzahl auf bis zu 0,8 zu erhöhen. Er könne sich vorstellen, die Grundflächenzahl bei 0,6 zu belassen und mit Nebenanlagen, wie z.B. Tiefgarage, Abstellräume, etc. auf 0,8 zu gehen.

 

Ratsmitglied Lohmann findet die Planung sehr gut. Die geplanten 24 Stellplätze solle man als absolutes Minimum ansehen. Der Standort der Mehrfamilienhäuser sei optimal und sehr zentral gelegen.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann möchte wissen, ob auch preiswertes bzw. gefördertes Wohnen vorgesehen sei und ob eine PV-Anlage geplant sei.

 

Herr Dartmann erklärt, dass PV-Anlagen auf Wohnungsgebäuden seit Anfang des Jahres gesetzlich vorgeschrieben seien. Gefördertes Wohnen sei bisher seitens des Investors nicht angedacht.

 

Ratsmitglied Heumann fragt nach der geplanten Firsthöhe. Auf dem Gelände sei bisher eine Höhe von 12 Meter festgesetzt. Die Nachbargrundstücke lägen bei 9 Meter.

 

Herr Dartmann gibt an, dass die jetzige Entwurfsplanung eine Firsthöhe von 11,50 Meter habe.

 

Herr Reher erläutert, dass im aktuellen Bebauungsplan 12 Meter festgesetzt seien. Die Festsetzungen, die im Bebauungsplan noch geändert werden müssten (wie z.B. Baugrenze, GRZ, etc.)  müsse man noch genau definieren.

 

Ratsmitglied Schulz befürwortet die Planung zur Nachverdichtung. Man solle allerdings nicht mehr als 1 Parkplatz pro Wohneinheit anbieten, das sei auch ein Zeichen an eine geänderte Mobilität.

 

Ratsmitglied Heumann findet die Planung ebenfalls gelungen. Man solle darauf achten, dass man die Nienkamp-Grundstücke bei der B-Planänderung mit einbeziehe.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann sagt, dass es eine gelungene Nachverdichtung mit 24 Wohneinheiten sei. Er fände es gut, wenn sich der Investor auch für preiswertes Wohnen entscheiden würde.

 

Herr Dartmann berichtet, dass die Regierung ein neues Gesetz verabschieden wolle (sog. „Bauturbo“), welches ermögliche, eine geplante Baumaßnahme, die die Festsetzungen des B-Plans nicht einhalte, mit Ausnahmen genehmigen zu lassen, ohne den Bebauungsplan ändern zu müssen.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann sagt, dass durch diese Gesetzesregelung nur die jetzige Planung profitiere. Man solle doch an alle Nachbarn denken, die auch schon seit längerem auf eine B-Plan Änderung warten würden.

 

Da sich ein Bürger zu Wort melden möchte, lässt Vorsitzender Thiemann über die Öffnung des Ausschusses abstimmen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss wird geöffnet.

 

Abstimmung:                                   einstimmig

 

Ein Bürger hat eine Frage zu den Verfahrenskosten, die in der Sitzungsvorlage erläutert werden. Er möchte wissen, wie die Kosten umgelegt werden und ob er als Anwohner davon betroffen sei.

 

Herr Reher erklärt, dass der B-Plan auf Wunsch des Investors geändert werde, damit er sein Bauvorhaben realisieren könne. Für die Änderung des B-Plans seien voraussichtlich mehrere Gutachten erforderlich. Der geplante Änderungsbereich habe eine Gesamtgröße von 9.400 m². Der Investor müsse seinen Anteil für seinen Bereich (ca. 2.500 m²) zahlen. Die restlichen Kosten trage die Gemeinde.

 

Auf die Frage von einem Bürger nach den Baugrenzen, antwortet Herr Reher, dass man die Details noch erarbeiten müsse. Bisher gebe es bei dem einen Grundstück am Nienkamp einen Abstand von 9 Metern und bei dem anderen Grundstück einen Abstand von 7 Metern bis zur Grundstücksgrenze. Den weiteren Planungsfortschritt werde man in den nächsten Ausschüssen vorstellen.

 

Ratsmitglied Franitza fragt nach, ob man das Änderungsverfahren irgendwie beschleunigen könne (Bauturbo?).

 

Herr Reher antwortet, dass man gewisse gesetzliche Vorgaben einhalten müsse. Die Entwässerung müsse geklärt werden, die Änderung müsse z.B. in die Offenlegung und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Ob der “Bauturbo“ genutzt werden könne, müsse man sich noch einmal genauer anschauen, wenn das Gesetz in Kraft sei.

 

Vorsitzender Thiemann ergänzt, dass man auch auf andere Büros angewiesen sei. Es sei momentan schwierig, Gutachter zu finden, die Zeit haben.

 

Nachdem sich kein weiterer Bürger zu Wort melden möchte, wird der Ausschuss wieder geschlossen.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Thiemann ergeht folgender