OVG Urteil zur Klage „Kommunalwahl 2020“:

 

Herr Reher berichtet, dass die Berufung mit OVG Urteil vom 03.09.25 zurückgewiesen wurde, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Kläger haben noch bis zum 10.10.25 die Möglichkeit, eine Nicht-zulassungsbeschwerde einzureichen.