Sitzung: 23.09.2025 Wahlausschuss
OVG Urteil zur Klage „Kommunalwahl 2020“:
Herr Reher berichtet, dass die Berufung mit OVG Urteil vom 03.09.25 zurückgewiesen
wurde, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Kläger haben noch bis zum 10.10.25 die Möglichkeit, eine
Nicht-zulassungsbeschwerde einzureichen.
