Sitzung: 18.06.2009 Bezirksausschuss Alverskirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 057/2009
Der Bezirksausschuss Alverskirchen empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz dem Beratungsergebnis des Bezirksausschusses zu folgen, das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
· Der Aufteilung und Anordnung der Bauabschnitte wird zugestimmt.
· Das Freihalten einer Option zur Erschließung einer denkbaren Mischgebietsfläche zwischen Planbereich und Landstraße L 811 unmittelbar von der Wiemstraße wird begrüßt.
· Der geplante Verschwenk um die südlich des Einfahrtsbereiches vorhandene Gehölzgruppe sollte ggf. stärker ausgeführt werden.
· Pultdach- und Bungalowgebäude sollen nur gesammelt in den angesprochenen, abgeschlossenen Bereichen vorgesehen werden.
· Den vorgeschlagenen Festsetzungen des Planungsbüros für den zu erstellenden Bebauungsplanentwurf wird gefolgt. Dies gilt insbesondere auch für die Gestaltungsfestsetzungen zur
o Fassadengestaltung nur rot / rot-bunte Klinker und für untergeordnete Teilflächen und Bauteile mit maximal 30 % Wandflächenanteil auch andere Materialien zuzulassen,
o Dacheindeckung nur Betondachsteine oder Tonziegel in roten bis braunen Farben zuzulassen,
o Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben und
o Ausführung und Höhenbegrenzung von Einfriedungen.
· Das Planungsbüro möge zudem prüfen, inwieweit die vorhandene Obstwiese in den Bereich der Grünzunge umgelegt werden kann.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 057/2009 verwiesen, die Gemeindeamtsrat Reher in der Sitzung erläutert. Ergänzend zur Vorlage führt er zu den Überlegungen einer zentralen Nahwärmeversorgung mit alternativen Energieträgern aus, dass beabsichtigt sei, in einer der nächsten Sitzungen nach den Sommerferien mit einem Berater der Energieagentur Wuppertal einen Impuls zu diesem Thema in den Ausschuss zu geben.
Ausgehend von der im März gezeigten Vorentwurfsplanung zeigt Herr Tischmann eine erste Planungsvariante auf, die eine geänderte Regenrückhaltung und eine damit mögliche durchgängige Erschließung von Baugrundstücken an der Nordseite der Ringstraße vorsehe. Die Variante biete auch die Option, eine östlich des Planbereiches möglicherweise künftig als Mischgebiet nutzbare Fläche unmittelbar von der Wiemstraße aus zu erschließen.
Die Verkehrsströme aus dem Baugebiet sollten durch einen geeigneten Ausbau des Anschlusses an die Wiemstraße möglichst direkt in Richtung Osten der Landstraße zugeführt werden und nicht über die Wiemstraße in Richtung Süden durch vorhandene Baugebiete abfahren.
Im Folgenden seines Powerpoint-Vortrag (Anlage 1 dieser Niederschrift) stellt er das Leitbild „Einheit in der Vielfalt“ vor. Dazu sei es erforderlich, die gestalterischen Grundelemente bestehend aus städtebaulichen und gestalterischen Festsetzungen klar zu definieren. Nach den grundsätzlichen Möglichkeiten gestalterischer Festsetzungen unterbreitet er dem Ausschuss Vorschläge für zentrale städtebauliche Festsetzungen. Frau Schoppengerd nennt im Anschluss daran Vorschläge des Planungsbüros für geeignete gestalterische Festsetzungen. Soweit das Planungsbüro über die genannten Festsetzungen hinaus auch andere Regelungen für möglich erachtet, sind diese als weitere Alternative genannt. Im einzelnen wird dazu auf Anlage 1 verwiesen.
Ratsmitglied Brockmann merkt nach den Ausführungen des Herrn Tischmann und der Frau Schoppengerd an, dass ihr erster Eindruck zu den vorgeschlagenen Festsetzungen sehr gut sei und man sich offensichtlich für das richtige Planungsbüro entschieden habe.
Eine vom LWL-Amt für Landschafts- und Baukultur in Westfalen vorgeschlagene offene Regenwasserführung wird nach weiteren Erläuterungen durch Dipl.-Ing. Holzmüller und Gemeindeamtsrat Reher von den Ausschussmitgliedern eher kritisch gesehen. Auch wenn dieses gestalterisch sehr reizvoll sein könne, wird befürchtet, dass die aufwendige Technik und der zusätzliche Flächenbedarf zu unwirtschaftlichen Grundstückspreisen führen könne.
Herr Tischmann erläutert auf Anfrage des Vorsitzenden Gerd-Holling, dass eine vorhandene Gehölzgruppe erhalten bleiben könne und von der neu anzulegenden Erschließungsstraße in das Baugebiet nördlich umgangen werden könne. Die Option zum unmittelbaren Anschluss eines künftigen Mischgebietes an die Wiemstraße sowie die Aufteilung der Bauabschnitte wird für sinnvoll gehalten. Herr Tischmann führt dazu ergänzend aus, dass bis auf den nordöstlichen Teil der Ringerschließung, der für den Anschluss des 2. BA benötigt werde, in allen Straßen des südlich gelegenen 1. Bauabschnittes im Zuge der Bebauung auch ein Endausbau erfolgen könne. Dies trage dazu bei, dass gegenüber den Altanliegern je nach Baufortschritt schnell Ruhe einkehren könne.
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Wellermann und des Bürgermeisters Banken erläutert Herr Tischmann die Planung einer Wohnhofbebauung im nördlichen, inneren Teil der Ringerschließung. Diese müsse als mögliches Angebot verstanden werden. Das Büro habe neben der Wohnform des typischen Einfamilienhauses auch eine verdichtete Gruppierung aufzeigen wollen für mögliche andere Wohnformen wie zum Beispiel generationsübergreifendes oder altersgerechtes Wohnen. Sollte sich im folgenden zeigen, dass dazu kein Bedarf in Alverskirchen bestehe, sei die Planung so flexibel, dass sie in einem Änderungsverfahren rasch in eine Einfamilienhausform wandelbar sei. Er schlage vor, diese alternative Planvorstellung auch bereits mit in die Begründung aufzunehmen.
Sachkundiger Bürger Schwarthoff regt an, die Kurve im Einfahrtsbereich in das Baugebiet enger auszugestalten, um den Verkehr vor Einfahrt in die Wiemstraße schon zum Langsamfahren anzuhalten. Herr Tischmann glaubt, dass dazu sicherlich noch Planungsspielraum bestehe. Er schlägt jedoch vor, hier zunächst die Ingenieurplanung abzuwarten.
Gemeindeamtrat Reher spricht die vom Planungsbüro Tischmann Schrooten vorgeschlagene Beibehaltung der breiten Grünzunge mit einer Wegeführung von der der Nordseite des vorhandenen Spielplatz in Richtung Westen / Breiter Busch an, während eine Fortsetzung der Grünzunge in Richtung Osten nicht empfohlen werde.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden Gerd-Holling fasst der Bezirksausschuss Alverskirchen folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss wird geöffnet, um den anwesenden Anliegern Gelegenheit zur Wortmeldung zu geben.
Abstimmung: einstimmig
Herr Hans Josef Blomenkemper, Am Breiten Busch 4, erläutert bereits anlässlich der Sitzung im März den Vorschlag gemacht zu haben, die Grünzunge auch in östliche Richtung zu erweitern. In erweiterten Gärten gegenüber den östlich gelegenen Altanliegern sehe er keine Lösung.
Herr Tischmann führt dazu aus, dass die Grünzunge nur in Verbindung mit der Wegeführung als öffentliche Nutzung sinnvoll sei. Östlich des Spielplatzes sei jedoch keine sinnvolle öffentliche Nutzung – wie z. B. die Fortsetzung eines öffentlichen Weges, der auch Nachteile haben und deshalb gut in eine breite Grünzunge eingebettet werden könne, erkennbar. Er halte den Vorschlag seines Büros, hier mit einem großzügigen Gartenbereich bis zu 14 m Tiefe und einer nach Norden orientierten 1 1/2-geschossigen Bebauung für angemessen. Demgegenüber den Erschließungsring zu verkleinern sei unwirtschaftlich und liefere kein vernünftiges Verhältnis zwischen Erschließungs- und Baufläche.
Herr Andreas Friemel, Große Kamp 30, regt an, auch einen Bereich für ebenerdig nutzbare Bungalows mit einem schwach geneigten Walmdach vorzusehen. Er habe bei der Vermarktung von Häusern die Erfahrung gemacht, dass diese stark nachgefragt würden, im Kreis Warendorf aber kaum geeignete Grundstücke angeboten würden. Herr Tischmann hält dieses Angebot in einem begrenzten Bereich – wie das Angebot von Pultdachformen – für möglich. Er könne sich dazu zum Beispiel auch die an die östlichen Altanlieger angrenzenden Baugrundstücke vorstellen. So ließe sich dass Maß der diesen gegenübergestellten Bebauung in der Höhe noch zusätzlich reduzieren.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht. Der Ausschuss wird daraufhin wieder geschlossen.
Auch die von Frau Schoppengerd vorgestellten gestalterischen Vorschläge werden in der anschließenden Diskussion überwiegend begrüßt. Während sich Vorsitzender Gerd-Holling und Ratsmitglied Brockmann die vorgeschlagenen gestalterischen Festsetzungen und die Zulassung anderer Bauformen (PD-Gebäude / Walmdachgebäude) in begrenzten Teilbereichen des Plangebiets gut vorstellen können, schlägt Ratsmitglied Theilmeier vor, neben der Dachfarbe rot auch schwarz und anthrazit zuzulassen, da dieses in Verbindung mit Solaranlagen eine einheitlichere Dachfarbe ergäbe. Lediglich allzu glänzende Materialien sollten ausgeschlossen werden.
Bürgermeister Banken spricht sich dafür aus, sich für eine Dachfarbe rot / rotbraun oder schwarz / anthrazit zu entscheiden. Gemeindeamtsrat Reher ergänzt auf Anfrage, dass seit dem 01.01.2009 jeder Bauherr einen Teil der benötigten Energie aus regenerativer Energie gewinnen müsse, so dass grundsätzlich davon ausgegangen werden müsse, dass demnächst vermehrt auch Solaranlagen errichtet würden. Könne man sich allerdings z. B. auf ein Nahwärmesystem verständigen, seien die Bauherren daneben nicht mehr gezwungen, selbst etwas tun zu müssen.
Auch bei der Fassadengestaltung können die Ratsmitglieder Brockmann und Wellermann sowie der Vorsitzende Gerd-Holling der vorgeschlagenen Festsetzung des Planungsbüros folgen. Auf die Frage des sachkundigen Bürgers Tertilt, was mit Putz- und Holzbauten sei, antwortet Frau Schoppengerd, dass man eher keine kompletten Holzhäuser zulassen wolle. Vorstellbar seien diese allenfalls – wie Pultdachgebäude – in einem abgeschlossenen Bereich. Ansonsten seien mit der vorgeschlagenen Regelung auch 30 % Holzfassade möglich. Wolle man Putz zulassen, dann sollte man eher hellere Farbtöne vorgeben. Daneben könne man auch das Farbspektrum eingrenzen.
Bürgermeister Banken rät davon ab, das Farbspektrum einzugrenzen, da gerichtliche Entscheidungen in diesem Bereich sehr liberal ausfallen würden und Begrenzungen somit nicht durchsetzbar seien. Auch die Ausweisung weiterer begrenzter Zonen für z. B. Holzhäuser halte er nicht für empfehlenswert, da sich mit zunehmender Vielfalt die Vermarktbarkeit der Grundstücke erschwere.
Ratsmitglied Wolk tut sich schwer, vor einer Beratung der heute vorgestellten Festsetzungen in den Fraktionen eine Beschlussempfehlung abzugeben, während Vorsitzender Gerd-Holling gerne von dem Recht des Bezirksausschusses, eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Planung und Umweltschutz abzugeben, Gebrauch machen möchte.
