Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, die Erstellung eines Fuß- und Radweges südlich der Ortslage Everswinkel entlang der K 19 bis zur Haltestelle „Kluck“ aus Gründen der Schulwegsicherung und des Netzschusses von Freizeitwegeverbindungen zu planen und umzusetzen. Hierzu sollen entsprechende Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, in Frage kommenden Interessenten für eine Bürgerinitiative und dem Kreis Warendorf als Straßenbaulastträger geführt werden. Nach Fertigstellung des Fuß- und Radweges soll die Bushaltestelle „Kluck“ aufgegeben werden.

Vor der Realisierung wird die Planung nochmals im Bau- und Vergabeausschuss vorgestellt.


Abstimmung:       einstimmig


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 020/2012 verwiesen, die Verwaltungsbetriebswirt Stohldreier detailliert darlegt. Im Anschluss erläutert Dipl. Ing. Wohlgetan die Ausbauvarianten und die damit jeweils verbundenen Kosten.

 

Ratsmitglied Wolk möchte wissen, ob die Gemeinde überhaupt verpflichtet sei, dort einen Fuß- und Radweg zu bauen, da es sich dabei für die aus dem Siedlungsbereich zur Haltestelle „Kluck“  wandernden Kinder gar nicht um den Schulweg handele, zumal die Kinder dann auch nicht versichert seien. Er möchte wissen, ob man nicht vielmehr die Eltern auf das Fehlverhalten der Kinder hinweisen und weiter sensibilisieren müsse. Für den Aspekt der Freizeitnutzung möchte Ratsmitglied Wolk wissen, ob es nicht mehr Sinn mach, den Fuß- und Radweg bis zur L811 durchzuziehen und hierzu ein Gesamtkonzept zu erarbeiten.

 

Bürgermeister Banken legt dar, dass man bereits einiges unternommen hätte um das Fehlverhalten der Schüler in den Griff zu bekommen. Eine Weiterführung des geplanten Fuß- und Radweges bis zur L811 müsse man zwar konzeptionell mitbedenken, sei aber derzeit nicht akut. Den Ausbau bis zur Haltestelle „Kluck“ könne man als ersten Schritt sehen und sich dann weitergehend damit beschäftigen.

 

Aufgrund der hohen Kosten schlägt Ratsmitglied Wolk vor, die nun zu erarbeitende Planung zur Abstimmung nochmals im Ausschuss vorzustellen. Dem wird insoweit zugestimmt, dass die Planung im Rahmen der Vergabe ohnehin noch im Bau- und Vergabeausschuss vorgestellt werden müsse.