Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Ø  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen

Ø  Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird die Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt.

Ø  Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.


Abstimmung:       einstimmig