Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Ø Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen
Ø Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird die Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Ø Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Abstimmung: einstimmig
