Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Planung, Umwelt- u. Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zur Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 13.08.2012:
Straßenverkehrsamt
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Straßenverkehrsamt aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine Bedenken zur vorliegenden Bebauungsplanänderung vorträgt. Darüber hinaus werden die Hinweise des Straßenverkehrsamtes zu den fehlenden Optionen einer Einflussnahme von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen auf die Lärmsituation zur Kenntnis genommen.
Weitergehende Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. Die Festsetzungen des im Juli/August 2012 erneut offen gelegten Bebauungsplanes Nr. 15 „Vitusstraße“, 25 Änderung werden beibehalten.
Immissionsschutz
Die Ausführungen zur Einschätzung des Immissionsschutzes werden zur Kenntnis genommen. In der Begründung wurde bereits eine Passage aufgenommen, dass für den geplanten Lebensmittelmarkt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die Aspekte des Schallschutzes detailliert anhand der konkreten Vorhabenplanung zu prüfen sind und Schallschutzmaßnahmen am Markt und ggf. passive Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen Wohnungen oberhalb des Lebensmittelmarkts erforderlich werden könnten. Diese Regelungen können sachgerecht im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens getroffen werden.
Weitergehende Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. Die Festsetzungen des im Juli/August 2012 erneut offen gelegten Bebauungsplanes Nr. 15 „Vitusstraße“, 25 Änderung werden beibehalten.
Abstimmung: einstimmig
